Landesdirektion Erwin Rüttgers Versicherungsvermittlung
Ihre Glasversicherung Continentale: Erwin Rüttgers Versicherungsvermittlung
Gute Gründe für eine Glasversicherung
Ein Glas-Schaden ist schnell passiert – gerade wenn in Ihrem Haushalt Kinder oder Tiere leben. Egal ob eine kaputte Balkontür, eine beschädigte Fensterscheibe oder ein zerbrochenes Ceranfeld: Glasbruch kann teuer werden. Denn zu den Kosten für die neue Scheibe kommen auch noch der Aus- und Einbau hinzu.
Die meisten Bruchschäden sind nicht über Ihre Hausrat- und/oder Wohngebäude-Versicherung abgedeckt.
Häufiger entstehen Glas-Schäden, weil die Balkontür heftig zuschlägt, ein Topf auf das Kochfeld knallt oder Kinder zu wild mit dem Ball spielen. Für diese Schäden ist eine spezielle Glasversicherung notwendig.
Die meisten Bruchschäden sind nicht über Ihre Hausrat- und/oder Wohngebäude-Versicherung abgedeckt.
Häufiger entstehen Glas-Schäden, weil die Balkontür heftig zuschlägt, ein Topf auf das Kochfeld knallt oder Kinder zu wild mit dem Ball spielen. Für diese Schäden ist eine spezielle Glasversicherung notwendig.
Mit einer Glasversicherung bleiben Sie gelassen, selbst wenn es klirrt und splittert.
Bruchfeste Vorteile
Sorgen Sie jetzt mit einer Glasversicherung vor
Die Glasversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz im Alltag
So schützen Sie Ihr Glas des Gebäudes und Mobiliars bei Glasbruch optimal. Wählen Sie zwischen der Haushaltglas-Versicherung für selbstbewohnte Einfamilienhäuser und Wohnungen oder der Gebäude-Glaspauschalversicherung für vermietete Häuser und Wohnungen.
Haushaltglas-Versicherung XL
Solider Schutz für selbstbewohnte Einfamilienhäuser und Wohnungen
- Gebäudeverglasung, zum Beispiel Fenster, Türen, Balkone und Wintergärten
- Verglasung Ihres Mobiliars, zum Beispiel von Vitrinen, Schränken und Bildern
- Standspiegel, Wandspiegel und Schrankspiegel
- Glaskeramik-Kochflächen
- Duschkabinen
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Glasspiegel und Glasplatten bis 1.500 Euro
Haushaltglas-Versicherung XXL
Optimaler Schutz für selbstbewohnte Einfamilienhäuser und Wohnungen
- Gebäudeverglasung, zum Beispiel Fenster, Türen, Balkone und Wintergärten
- Verglasung Ihres Mobiliars, zum Beispiel von Vitrinen, Schränken und Bildern
- Standspiegel, Wandspiegel und Schrankspiegel
- Glaskeramik-Kochflächen
- Duschkabinen
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Glasspiegel und Glasplatten bis 2.500 Euro
- Aquarien und Terrarien
- Glaswaschtische bis 1.000 Euro
- Gebogene Gebäudeverglasung und Mobiliarverglasung bis 5.000 Euro
- Muschelausbrüche und Kantenbeschädigungen
Gebäude-Glaspauschalversicherung XL
Solider Schutz für vermietete Häuser und Wohnungen
- Außenscheiben und Innenscheiben des Gebäudes
- Betonglas, Glasbausteine und Profilbaugläser
- Dachverglasungen
- Abdeckungen von Sonnenkollektoren
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Glasspiegel und Glasplatten bis 1.500 Euro
Gebäude-Glaspauschalversicherung XXL
Optimaler Schutz für vermietete Häuser und Wohnungen
- Außenscheiben und Innenscheiben des Gebäudes
- Betonglas, Glasbausteine und Profilbaugläser
- Dachverglasungen
- Abdeckungen von Sonnenkollektoren
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Glasspiegel und Glasplatten bis 2.500 Euro
- Gebogene Gebäudeverglasungen von zum Beispiel Fenstern, Balkonen und Brüstungen bis 5.000 Euro
- Muschelausbrüche und Kantenbeschädigungen
Weitere Leistungen der Glasversicherung
Im Schadenfall übernimmt die Glasversicherung die Kosten für:
- Notverglasung/-verschalung
- Entsorgung
- Kran- und Gerüst*
- Anstriche, Schriften usw. auf versicherten Sachen*
- Beseitigungs- und Wiederanbringung von Sachen, die beim Einsetzen behindern*
- Beseitigung für Schäden an Umrahmungen*
Ergänzender Hinweis zu den Leistungen:
*
Bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze
Wissenswertes zu unserer Glasversicherung
"Warum eine Glasversicherung? Ich habe schließlich eine Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung. Diese kommt für kaputte Fensterscheiben auf", so denken viele Menschen. Das kann ein kostspieliger Irrtum sein. Erfahren Sie mehr zur Glasversicherung.
Für wen ist eine Glasversicherung sinnvoll?
In Ihrem Zuhause spielt Glas eine große Rolle. Mehr als Ihnen vielleicht bewusst ist. Mindestens einen Spiegel dürfte es wohl nahezu in jedem Haushalt geben. Und haben Sie an Ihre große Dusch-Trennwand und Ihre teure Vitrine gedacht? Kochen Sie auf einem Glaskeramik-Kochfeld? Und denken Sie allein an Ihre Fensterscheiben und die Balkon- oder Terrassentür. Die Liste ist lang. Und das Loch, das ein Glas-Schaden in Ihr Portemonnaie reißt, ist oft groß.
Eine Glasversicherung übernimmt die Kosten sowohl für das zu Bruch gegangene Glas, als auch für eine Notverglasung, Entsorgung und viele weitere Services.
Eine Glasversicherung übernimmt die Kosten sowohl für das zu Bruch gegangene Glas, als auch für eine Notverglasung, Entsorgung und viele weitere Services.
Was decken Hausrat- und Wohngebäude-Versicherung bei Glasbruch ab?
Geht Glas kaputt, greift die Hausrat- und /oder Wohngebäudeversicherung nur, wenn der Schaden durch eine der versicherten Gefahren wie z.B. Feuer oder Sturm/Hagel entstanden ist.
Für alle anderen Bruchschäden benötigen Sie eine spezielle Glasversicherung.
Für alle anderen Bruchschäden benötigen Sie eine spezielle Glasversicherung.
Wie kommt es zum Glasbruch?
Stellen Sie sich vor, …
- … Ihr Partner lüftet gerade, als Sie zur Haustür hereinkommen. Es entsteht Durchzug und das Fenster knallt zu. Die Scheibe zerbricht.
- … Sie verbrennen sich die Hand an der Pfanne und lassen diese vor Schreck auf den Herd fallen. Das neue Cerankochfeld zerspringt.
- … jugendliche Randalierer werfen nachts einen Stein in Ihr Küchenfenster.
- … bei einer wilden Kissenschlacht mit den Kindern fällt ein teurer Bilderrahmen von der Wand – das Glas zerbricht.
Downloads zur Glasversicherung der Continentale
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Sprechen Sie uns einfach an, denn wir beraten Sie gern zu allen von der Continentale angebotenen Versicherungen.
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Friedensstr. 51, 41236 Mönchengladbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr