Basisrente – Private geförderte Altersvorsorge
Continentale: Andreas Weil
Sie wollen für Ihre Altersvorsorge sparen? Wir haben die Lösung!
Aktuell können Ledige bis zu 27.566 Euro als Altersvorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) geltend machen.
Besonders vorteilhaft: Bei der Continentale können Sie aus drei Varianten wählen.
- Alle Varianten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die steuerliche Förderung Ihrer Beiträge.
- Wie wir die Beiträge für Sie investieren, entscheiden Sie über die Wahl der Variante.
Die drei Varianten der Basisrente
BasisRente Invest
BasisRente Invest Garant
BasisRente Classic Pro
Wissenswertes zur Basisrente
Top ausgezeichnet!
Wie hoch wird die Basisrente gefördert?
Altersvorsorgeaufwendungen können für Paare mit 55.132 Euro und für Singles mit 277.566 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Beispiele für Vorteile durch Altersvorsorgeaufwendungen: Reduzieren Sie Ihre Steuerlast
Beispielkunde Tim, 40 Jahre, selbstständig, Freelancer IT
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Steuerpflichtiges Einkommen (persönlicher Steuersatz 39,55%)
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60.000,00 €
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Jahresbeitrag für private Basisrente
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15.000,00 €
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Mögliche Steuerersparnis
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5.932,50 €
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Nettobeitrag für private Basisrente
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9.067,50 €
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Fazit: Tim investiert jährlich 15.000 Euro in die Basisrente. Seine Beiträge macht er als Altersvorsorgeaufwendungen geltend und verringert damit seine Steuerlast um 5.932 Euro. Das kann sich auch für Sie lohnen, auch als Angestellter oder Freiberufler – fragen Sie Ihre Continentale Agentur vor Ort nach unserem Basisrenten-Check!
FAQ zur Basisrente
Was erhalten Hinterbliebene aus der Basisrente?
Was erhalten Hinterbliebene aus der Basisrente?
Bei Basisrenten müssen der Versicherungsnehmer, der Beitragszahler, die versicherte Person und der Leistungsempfänger identisch sein. Eine Vererbung der Basisrente beziehungsweise Rürup-Rente ist ausgeschlossen. Jedoch kann für den Todesfall eine Leistung an berechtigte Hinterbliebene vereinbart werden. Diese Leistung wird dann sinngemäß als Witwen- beziehungsweise Waisenrente ausgezahlt. Wer berechtigter Hinterbliebener sein kann und die Details zur Hinterbliebenen-Leistung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Was geschieht bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit?
Was geschieht bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit?
Besonders für Selbstständige ist es wichtig, bei dauerhaftem Verlust der Arbeitskraft ihre Altersvorsorge erhalten zu können. Daher kann es sinnvoll sein, die Basisrente, um eine Zusatzversicherung zu erweitern. Dann zahlt die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BU oder EU) die Beiträge für die Basisrente, solange die Beeinträchtigung dauert. Es kann auch eine BU- oder EU-Rente vereinbart werden.
Interessant:Auch die Beiträge für die Zusatzversicherungen werden steuerlich gefördert.
Was ist eine Sofortrente?
Was ist eine Sofortrente?
Sie können auch per Einmalzahlung in die Basisrente investieren und eine sofort beginnende Rente erhalten. Dafür muss das 62. Lebensjahr erreicht sein.
Besonders attraktiv: Auch den Einmalbeitrag können Sie in der Steuererklärung bei den Sonderausgaben geltend machen. Sofern Sie 2024 eine Basisrente als Sofortrente beziehen, bleiben 16 Prozent steuerfrei. Der Rest ist mit Ihrem persönlichen Steuersatz einkommensteuerpflichtig.
Für viele lohnt sich auch in den nächsten Jahren noch, dass 100 Prozent des Einmalbeitrags abgesetzt werden darf, während die Rente nur teilweise besteuert werden muss. Vor allem bei höheren Einkommen ist es sinnvoll, wenn der Steuerberater näher dazu berät.
Was passiert bei Zahlungsengpässen?
Was passiert bei Zahlungsengpässen?
Vertragsretter für schwierige Zeiten. Unsere Versicherungsbedingungen enthalten verschiedene Hilfsangebote, damit Sie den Vertrag auch bei Zahlungsengpässen fortführen können. Dazu gehören Beitragspausen, Beitragsstundung oder eine Beitragsreduzierung.
Die Kündigung einer Basisrente ist durch gesetzliche Vorgaben ausgeschlossen. Jedoch ist die völlige Beitragsbefreiung möglich. Dann bleibt Angespartes im Vertrag und zum geplanten Rentenbeginn wird das dann vorhandene Guthaben als lebenslange Rente ausbezahlt.
Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für die Basisrente?
Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für die Basisrente?
Die Basisrente ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler gedacht, um fehlende oder spärliche gesetzliche Renten-Ansprüche abzufedern. Daher wird sie steuerlich genauso gefördert, wie die gesetzliche Rente. Als zertifizierte private Altersvorsorge muss sie bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, ist aber auch besonders geschützt:
- Rente: frühestens ab Alter 62 – spätestens ab Alter 85 Jahre
- Ansprüche: nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar
- Schutz als Sparer: bei Arbeitslosigkeit, Bürgergeld, Insolvenz
- Schutz als Rentner: Freigrenzen bei Insolvenz, Pfändung, Grundsicherung
Wie funktionieren die Basisrenten mit Fonds?
Wie funktionieren die Basisrenten mit Fonds?
Bei der fondsgebundenen Basisrente tragen Sie das Anlagerisiko ganz oder teilweise selbst. Über die Fondsauswahl können Sie Ihren Vertrag aktiv beeinflussen. Dafür wählen Sie aus über 90 namhaften Investmentfonds bis zu 10 Fonds. Die Sparanteile der Beiträge investieren wir dann in Ihre Wunschfonds.
Ist der Rentenbeginn in Sichtweite, wird unser automatisches Ablaufmanagement aktiv. Wir schlagen Ihnen frühzeitig vor, Ihr Fondsguthaben in schwankungsärmere Fonds umzuschichten. So soll das Erreichte gesichert werden.
Zum Rentenbeginn wandeln wir dann Ihr angesammeltes Fondsguthaben in eine monatliche, garantierte Rente um – Ihre lebenslange Basisrente.
Fondsfinder
Unser Fondsfinder gibt Ihnen alle Fondsinfos, um passende Fonds für Ihren Fonds-Mix zu finden. Wählen Sie Aktienfonds, Renten- und Geldmarktfonds, Branchen- und Themenfonds oder Indexfonds. Jede Kombination ist möglich. Sie finden Fonds mit Anlageschwerpunkt in Deutschland, Europa, Amerika, Schwellenländern und Fonds, die weltweit investieren. Auch nachhaltige Anlageziele können Sie über die Fondsauswahl steuern. Jeder Fonds ist per Fonds-Factsheet übersichtlich porträtiert.
Wie hoch wird die Basisrente besteuert?
Wie hoch wird die Basisrente besteuert?
Die Basisrente wird frühestens ab Alter 62 als lebenslange Altersrente ausgezahlt. Wie viel Sie als Rentner davon versteuern müssen, hängt vom Jahr Ihres Renten-Beginns ab. Erst diejenigen, die ab 2040 ihre Basisrente erhalten, müssen sie komplett versteuern.
Wer im Jahr 2024 eine Basisrente bzw. Rürup-Rente ausgezahlt bekommt, muss nur 84 Prozent versteuern und erhält dauerhaft 16 Prozent als festen Betrag steuerfrei.
Sie sind nicht jünger als 47 Jahre? Dann können Sie ab jetzt die volle Förderung der Beiträge nutzen und sich noch die Option auf einen steuerfreien Anteil der Basisrente sichern.
Wie sicher ist die Basisrente?
Wie sicher ist die Basisrente?
Die Sicherheit in unseren Basisrenten ist unterschiedlich ausgeprägt. Die Produkte verfügen für die Ansparphase und zum Rentenbeginn über verschiedene Sicherungs-Mechanismen. Diese erfüllen unterschiedliche Aufgaben, zum Beispiel als
- Beitragsgarantie – mit wählbarem Garantieniveau von 50 und 90 Prozent
- Garantierte Mindestleistung – für eine Mindestrente zum Garantietermin
- Garantierter Rentenfaktor – für die Rentenhöhe aus je 10.000 Euro Guthaben
- Garantierte Günstigerprüfung – für die Ermittlung der höchstmöglichen Rente
- Garantierte Rentensteigerung – für die Erhöhung der laufenden Rente
- Rentengarantiezeit – für eine mögliche Hinterbliebenen-Rente
- Garantie-Retter-Urkunde – für die Möglichkeiten zur Anpassung
Bei fondsgebundenen Basisrenten liegt das Anlagerisiko in der Ansparphase ganz oder teilweise beim Versicherungsnehmer. Hier bieten wir den Service verschiedener Investment-Werkzeuge, um das Risiko der Fondsanlage zu steuern: Start-/Laufzeit- und Ablauf-Management können Sie gebührenfrei nutzen.
Egal welche Art der Basisrente Sie wählen, für alle gilt
- ab Rentenbeginn zahlen wir Ihnen eine lebenslange, garantierte Rente.
Besonderheit: Bei unseren fondsgebundenen Basisrenten können Sie einen renditeorientierten Rentenbezug wählen. Dann investieren Sie auch als Rentner zum Teil in Fonds – dabei sind 75 Prozent Ihrer Rente ab Rentenbeginn garantiert.
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Muster-Produktinformationsblätter für zertifizierte Altersvorsorgeprodukte finden Sie auf der PIB-Übersichtsseite.
Downloads zur Basisrente
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