
Arbeitskraftabsicherung mit der Continentale Continentale: Albers und Scherer VersAgentur OHG
Vorsorge für Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit
Gründe für fehlende private Vorsorge
Der Fakten-Check
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Sichern Sie jetzt den Wert Ihrer Arbeitskraft – mit dem Schutz, der zu Ihnen passt
Einen zuverlässigen finanziellen Schutz braucht jeder. Arbeiter und Angestellte genauso, wie Beamte oder Selbstständige – in allen Berufen und Branchen. Je konkreter die Vorsorge zu Ihrem persönlichen und beruflichen Profil passt, umso gezielter können Sie sich schützen.

Berufsunfähigkeitsversicherung – schützt Sie berufsbezogen
In der Berufsunfähigkeitsversicherung sind Sie in dem Beruf abgesichert, den Sie ausüben oder als Studienziel gewählt haben.
Die vereinbarte Rente erhalten Sie in voller Höhe, auch wenn Sie nur zu 50 Prozent krankheitsbedingt berufsunfähig sind. Wir prüfen dabei nicht, ob Sie eine andere Tätigkeit ausüben könnten.
Schüler, Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger bis Alter 35 starten auf Wunsch zum extra günstigen Beitrag.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung – schützt Sie arbeitskraftbezogen
In der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist kein bestimmtes Berufsbild abgesichert, sondern Ihre allgemeine Erwerbsfähigkeit.
Sie erhalten die vereinbarte Rente, wenn Sie krankheitsbedingt für mindestens sechs Monate nicht mehr als 3 Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Dieser preiswerte Existenzschutz eignet sich besonders, wenn Sie selbstständig oder beruflich flexibel sind. Wussten Sie, dass gesetzliche Leistungen nicht angerechnet werden?
Arbeitskraftabsicherung für spezielle Berufsgruppen:

Das BeamtenvorsorgeConcept schützt Sie als Beamter

Das EinkommensvorsorgeConcept schützt Sie anders
Antworten auf wichtige Fragen:
Wie wird die Rente bei Berufsunfähigkeit versteuert?
Renten aus privaten Berufsunfähigkeits-Versicherungen werden nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert.
Die Höhe des Ertragsanteils ist abhängig von der Laufzeit der Rente ab Beginn des Rentenbezugs bis zum vereinbarten Ende der Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versicherung.
Renten-Laufzeit in Jahren ab Beginn des Rentenbezugs | Ertragsanteil in % der gezahlten Rente |
5 | 5% |
10 | 12% |
15 | 16% |
20 | 21% |
25 | 26% |
30 | 30% |
Hinweis: Konkrete Werte zur Höhe des Ertragsanteils können Sie der Tabelle zu § 55 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) entnehmen. Leistungen aus dem Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung unterliegen nicht der Besteuerung