Hilfe im Pflegefall: Schnell, kompetent und zuverlässig
Eine Pflegebedürftigkeit stellt Betroffene und Angehörige vor große Herausforderungen. Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Leistungen der Pflegepflichtversicherung, zur Antragstellung und zum Continentale Pflege-Service.
Wissenswertes zur Pflege
Wann ist eine Person pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind Personen, deren Selbständigkeit durch körperliche, kognitive und/oder psychische Beeinträchtigungen eingeschränkt sind. Der Hilfebedarf muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen.
Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung erhält derjenige, der in einen der 5 Pflegegrade eingestuft ist. Der Pflegegrad (PG) ist abhängig vom Grad der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten in 6 Lebensbereichen (LB):
Diese 6 Bereiche werden von MEDICPROOF begutachtet und nach einem gesetzlich festgelegtem Punktesystem (MB/PPV 2022 §1) bewertet. Je stärker die Beeinträchtigung, umso höher die Punktzahl je Lebensbereich. Die erreichten Punkte je Lebensbereich werden gewichtet und fließen in die Gesamtpunktzahl ein. Je nach erreichter Gesamtpunktzahl erhält der Pflegebedürftige den entsprechenden Pflegegrad. Nähere Information zum Begutachtungsverfahren erhalten Sie unter https://www.medicproof.de/begutachtung
Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung erhält derjenige, der in einen der 5 Pflegegrade eingestuft ist. Der Pflegegrad (PG) ist abhängig vom Grad der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten in 6 Lebensbereichen (LB):
- LB: Mobilität (z. B. Fortbewegen im Wohnbereich, Treppensteigen)
- LB: Kognitive Fähigkeiten (z. B. Personen erkennen, örtliche/zeitliche Orientierung, Verstehen von Sachverhalten/Infos)
- LB: Verhaltensweisen (z. B. nächtliche Unruhe, Ausdruck von Ängsten/Aggressionen, Wahnvorstellungen)
- LB: Selbstversorgung (z. B. selbstständig an- und auskleiden, essen, trinken, eigenständige Toilettengänge)
- LB: Belastungsbewältigung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (z. B. Medikamente einnehmen, eigenständige Arztbesuche)
- LB: Alltagsleben/Kontakte (z. B. die Fähigkeit den Tagesablauf selbstständig zu gestalten, mit anderen Kontakt haben)
Diese 6 Bereiche werden von MEDICPROOF begutachtet und nach einem gesetzlich festgelegtem Punktesystem (MB/PPV 2022 §1) bewertet. Je stärker die Beeinträchtigung, umso höher die Punktzahl je Lebensbereich. Die erreichten Punkte je Lebensbereich werden gewichtet und fließen in die Gesamtpunktzahl ein. Je nach erreichter Gesamtpunktzahl erhält der Pflegebedürftige den entsprechenden Pflegegrad. Nähere Information zum Begutachtungsverfahren erhalten Sie unter https://www.medicproof.de/begutachtung
Welchen Anspruch haben Sie oder ein Angehöriger auf einen Pflegegrad?
Nutzen Sie den Internetauftritt der compass private pflegeberatung, um sich über Ihre Pflegesituation zu informieren. Dort finden Sie auch Betreuungsangebote, Pflegedienste und Hilfsangebote bei Ihnen vor Ort.