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Alles zur Krankenversichertennummer (KVNR)

Auf dieser Seite:

Was ist die Krankenversichertennummer (KVNR)?

Grundlage für digitale Angebote im Gesundheitswesen ist die Telematikinfrastruktur (TI). Als Versicherter benötigen Sie einen Zugang zur TI, wenn Sie beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept) nutzen möchten. Um diesen Zugang zu bekommen, brauchen Sie eine Krankenversichertennummer (KVNR).

Außerdem wird eine KVNR benötigt, wenn bei implantatbezogenen Operationen eine Meldung an das Implantateregister erfolgen muss. Die KVNR gilt lebenslang und wird auch nach jedem Wechsel der Krankenversicherung von der neuen Versicherung beibehalten. Sie dient dazu, einen Versicherten eindeutig zu identifizieren, und zwar unabhängig davon, ob die Person gesetzlich oder privat versichert ist. 

Bitte beachten Sie: Die KVNR ist nicht identisch mit der Versicherungsnummer, die Sie von uns erhalten haben. Diese hat eine andere Funktion und gilt unverändert fort.

FAQ-Suche zur Krankenversichertennummer (KVNR):

Diese FAQ durchsuchen ...

Bitte geben Sie ein Stichwort. Die FAQ-Suche schlägt Ihnen dann passende Fragen vor.

Alle Fragen und Antworten zur Krankenversichertennummer (KVNR):

Die KVNR wird für alle versicherten Personen mit einer Krankheitskostenvollversicherung oder eine Beihilferestkostenversicherung beantragt, wenn sie eingewilligt haben.

Nein. Erst mit Aktivierung der Anwartschaft starten wir die KVNR-Beantragung für Personen mit einer Anwartschaftsversicherung.

Die KVNR wird auch für privat Versicherte durch die gesetzlich vorgesehene Vertrauensstelle KVNR (VST) auf der Grundlage der Rentenversicherungsnummer (RVNR) individuell einmalig vergeben. Dazu rufen wir zunächst die RVNR bei der Deutschen Rentenversicherung ab. Wenn Sie keine RVNR haben, kümmern wir uns um die Beschaffung der Nummer bei der Deutschen Rentenversicherung.

Die VST pseudonymisiert die RVNR und erzeugt in einem sicheren technischen Verfahren eine KVNR. Dafür verfügt die VST über einen eigenen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ausgegebenen Schlüssel. Anschließend schickt die VST die KVNR an uns. Der gesamte Datenaustauschprozess findet verschlüsselt und sicher statt.

Nähere Informationen über das Verfahren zur Bildung einer KVNR finden Sie unter https://www.itsg.de/produkte/vst-krankenversichertennummer/.

Die KVNR kommt Ihnen in den folgenden beiden Themenbereichen zugute.

  1. Private Krankenversicherungsunternehmen müssen zukünftig im Fall einer implantatbezogenen Maßnahme eines Versicherten Meldungen an das Implantateregister Deutschland (IRD) vornehmen. Das Implantateregister ist ein zentrales und bundesweites Register, das die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten verbessern soll.

    Zur Teilnahme verpflichtet sind die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen, die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und die Hersteller von Implantaten. Ihnen als Versicherten nützt das Register z. B. dadurch, dass Sie im Fall von Komplikationen mit Implantaten frühzeitig identifiziert und schnell informiert werden können.

    Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Implanateteregister Deutschland: Implantateregister Deutschland (bundesgesundheitsministerium.de)
     
  2. Neben der verpflichtenden Meldung an das Implantateregister dient die KVNR auch zur eindeutigen Identifikation eines Versicherten in der Telematikinfrastruktur (TI). Diese vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen.

    Die TI bietet verschiedene Anwendungen, z.B. die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept). Beides wird aktuell bei uns als zusätzliche digitale Serviceleistung für Sie aufgebaut. Die zukünftige Nutzung ist selbstverständlich freiwillig. Mit der ePA haben Sie z. B. Arztbriefe, Befunde oder Ihren Impfpass an einem Ort sicher gespeichert.

    Was Sie in der Akte speichern und wem Sie diese Informationen zur Verfügung stellen wollen, entscheiden Sie jedoch ganz allein. Denn die volle Hoheit über ihre Daten behalten Sie selbst. Wir als Ihre private Krankenversicherung erhalten keinen Einblick in die ePA oder das E-Rezept.

  1. Das Fehlen der KVNR kann insbesondere bei ungeplanten oder zeitkritischen Implantationen (z.B. Einsetzen eines Herzschrittmachers) zu Verzögerungen führen, da die KVNR für die Meldung von Implantaten an das Implantateregister Deutschland (IRD) zwingend benötigt wird. Eine erstmalige Beantragung der KVNR im Bedarfsfall kann allerdings mehrere Wochen dauern. Somit ist auch für ältere Kunden eine frühzeitige Beantragung der KVNR wichtig. 
  2. Darüber hinaus erhalten Kunden ohne KVNR keine digitale Identität – und damit keinen Zugang zur elektronischen Patientenakte, dem elektronischen Rezept und weiteren digitalen Services der Telematikinfrastruktur. 

Die Krankenversichertennummer besteht je nach Krankenkasse / Krankenversicherer aus 19 bis 30 Stellen. Sie beginnt mit einem Großbuchstaben, gefolgt von neun Ziffern. Die zehn ersten Stellen stellen den unveränderlichen Teil der Krankenversichertennummer dar. Jede Buchstaben-Zahlen-Kombination ist dabei einzigartig. Dieser Kombination folgen neun weitere Nummern, die veränderlich sind und die jeweilige Kassenzugehörigkeit anzeigen. Sie sind nur elektronisch sichtbar und werden verändert, wenn eine Änderung der Daten des Versicherten vorliegt. Das ist nach jedem Wechsel der Krankenkasse / Krankenversicherung der Fall.

Die KVNR bleibt Ihr ganzes Leben lang gültig. Sie behalten diese auch bei einem Wechsel zu einer anderen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Sollte bereits einer Ihrer Vorversicherer eine KVNR für Sie beschafft haben, ist diese trotzdem zur Vermeidung von Doppelvergaben mit der Vertrauensstelle KVNR abzugleichen. Denn ohne einen Abgleich dürfen wir Ihre vorhandene KVNR nicht verwenden. Auch hierfür benötigen wir von Ihnen die im Abfrageformular zu ergänzenden Daten sowie Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung und Schweigepflichtentbindungserklärung. 

Ja, denn die KVNR ist ein personenbezogenes Kennzeichen. Im Fall von mehreren krankheitskosten-vollversicherten bzw. restkostenversicherten Personen im Vertrag liegen diesem Schreiben deshalb mehrere Abfrageformulare bei. 

Im Vertragsverhältnis zu uns müssen Sie Ihre KVNR nicht kennen. Denn aktuell beschränkt sich die Nutzung der KVNR auf die TI und das Implantateregister. Um eine ePA oder das E-Rezept nutzen zu können, müssen Sie den Leistungserbringern Ihre KVNR bereitstellen können. Hierfür steht Ihnen zukünftig eine sichere Funktion in der App zur Verfügung. Für die Meldung an das Implantateregister übertragen wir Ihre KVNR in einem elektronischen Verfahren an die Gesundheitseinrichtung. Darüber hinaus können Sie Ihre KVNR natürlich jederzeit gern bei uns anfragen.

Das Institutionskennzeichen bzw. die IK-Nummer ist eine für andere Kostenträger (GKV oder PKV) relevante Nummer, die im elektronischen Datenaustausch verwendet wird. Die IK-Nummer der Continentale Krankenversicherung a.G. lautet 168140017.

So reichen Sie Rechnungen und Belege zu Ihrer Krankenversicherung ein:

Bereits jetzt können Sie uns Ihre Arztrechnungen, Rezepte, Verordnungen, Heil- und Kostenpläne zu Ihrer Kranken- oder Pflegeversicherung digital übermitteln.