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Pflegekostenversicherung – Gesetzliche Leistungen erhöhen
Continentale: Roland Nowak
Gute Gründe für eine Pflegekostenversicherung
Wer denkt heute schon daran, später mal auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Aber ein schwerer Unfall, eine Krankheit oder körperliche Einschränkungen im Alter… und schon sind Sie pflegebedürftig. Gesundheit ist nicht planbar. Aber Ihre Vorsorge.
Rund jeder Zweite in Deutschland wird in seinem Leben pflegebedürftig. Das ist nicht nur mit körperlichem Leiden verbunden, sondern häufig auch mit finanziellen Problemen. Sorgen Sie heute finanziell vor, um auch im Pflegefall selbstbestimmt leben zu können.
Leistungen und Tarif
Erhöhen Sie doch einfach die gesetzlichen Pflegeleistungen.
Das Konzept unseres Tarifs PZ ist ganz einfach: Sie vereinbaren eine Tarifstufe zwischen 1 und 20 und vervielfachen die gesetzlichen Pflegeleistungen. Die Stufe 5 erhöht die Leistungen zum Beispiel um 50 % und die Stufe 10 um 100 %.
Die Highlights des Pflegekostentarifs PZ sprechen für sich:
- Erhöhung der Pflegeleistungen um den vereinbarten Prozentsatz für ambulante, teilstationäre/vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen/Kalenderjahr sowie Verhinderungspflege bis zu 6 Wochen/Kalenderjahr
- Erhöhung der ambulanten Entlastungsleistung
- Erhöhung der Leistungen für die stationären Unterbringungs- und Verpflegungskosten
- Keine Warte- und Karenzzeiten
„Pflegebedürftig? Das kann leider jeden treffen – zum Beispiel bei einem Unfall. Deshalb habe ich mit dem Pflegekostentarif PZ vorgesorgt“.
Tom, 35 Jahre
- ambulante Pflege (durch Angehörige und / oder Pflegedienst, Kombinationsleistungen)
- Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen je Kalenderjahr
- Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr
- ambulant betreute Wohngruppen
- ambulante Enlastungsleistungen (bis zu 125 Euro, zweckgebundener Einsatz z. B. für die Erledigung von Einkäufen)
- teilstationäre Pflege
- vollstationäre Pflege
- Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Pflege
Wissenswertes
Ihr gesetzlicher Pflegeschutz deckt nur etwa die Hälfte der Pflegekosten.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Basisabsicherung. Etwa die Hälfte der tatsächlichen Pflegekosten zahlen Sie in der Regel selbst – oft mit Ihrem Vermögen.
So beträgt zum Beispiel der Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim aktuell im Schnitt 2.179 Euro monatlich.
Sie möchten Ihren persönlichen Beitrag erfahren?
So teuer kann Pflege jeden Monat sein - zwei Beispiele
Beispiel 1: Ambulante Pflege, Pflegedienst (Pflegegrad 3)
Monatliche Pflegekosten
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2.400,70 €
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Hilfe bei Nahrungsaufnahme, Mobilisation, große und kleine Grundpflege, Zubereitung warmer Speisen, Hausbesuchspauschale
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2.315,70 €
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Für Hilfsmittel zum Verbrauch z.B. Einmalhandschuhe, Einlagen
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60,00 €
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Für den Hausnotruf
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25,00 €
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Gesetzliche Pflegeleistungen (nur für Pflege und Ausbildungsvergütung)
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1.426,00 €
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Für den ambulanten Pflegedienst
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40,00 €
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Für Hilsmittel zum Verbrauch
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60,00 €
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Für den Hausnotruf (Gebühr)
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23,00 €
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Eigenanteil pro Monat
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974,70 €
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Beispiel 2: Stationäre Pflege, Pflegeheim (Pflegegrad 4)
Monatliche Heimkosten
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3.873,00 €
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Für Pflege, Ausbildungsumlage
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2.653,00 €
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Für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten
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1.220,00 €
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Gesetzliche Pflegeleistungen (nur für Pflege und Ausbildungsvergütung)
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1.818,90 €
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Für vollstationäre Pflege
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1.775,00 €
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Zuzüglich 5 % Zuschlag vom Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (hier 878 €) im ersten Jahr der stationären Pflege (steigt bei längerem Aufenthalt).
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43,90 €
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Eigenanteil pro Monat
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2.054,10 €
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Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die nachstehenden Leistungsbeschreibungen sind Kurzfassungen. Maßgebend sind die jeweils vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (insbesondere Muster- und Rahmenbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).
Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro
Sachleistungen
Pflegegrad 2: 724 Euro
Pflegegrad 3: 1.363 Euro
Pflegegrad 4: 1.693 Euro
Pflegegrad 5: 2.095 Euro
Kombinationsleistungen
Beispiel:
Im Pflegegrad 3 nehmen Sie Pflegeeinsätze durch einen Pflegedienst in Höhe von von 778,80 Euro in Anspruch (= 60 % von 1.298,00 Euro). Dann können Sie zusätzlich 40 % des Pflegegeldes von 545,00 Euro (= 218,00 Euro) erhalten.
Entlastungsbetrag
Für folgende Leistungsbereiche kann der Betrag verwendet werden:
Pflegegrad 1:
- teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- häusliche Pflegehilfe
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)
Pflegegrad 2-5:
- teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- häusliche Pflegehilfe, ausgenommen sind Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (z. B. Waschen, An-/Auskleiden, Ernährung, Trinken, Toilettenbenutzung; § 14 Abs. 2 Nr. 4 SGB XI)
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Tagespflege
- Ihre häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist oder
- diese zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich sind.
Für die pflegebedingten Aufwendungen erhalten Sie pro Monat im:
- Pflegegrad 2: bis zu 689 Euro
- Pflegegrad 3: bis zu 1.298 Euro
- Pflegegrad 4: bis zu 1.612 Euro
- Pflegegrad 5: bis zu 1.995 Euro
Wohngruppenzuschlag
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen) werden von der Pflegepflichtversicherung vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt.
Beschaffen Sie sich selbst ein Pflegehilfsmittel, kann es sein, dass die Kosten nicht oder nur teilweise erstattet werden. Unser Hilfsmittel-Service unterstützt Sie bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln – damit sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Desinfektionsmittel) können Sie bis zu 40 Euro pro Monat erhalten.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Installation einer ebenerdigen Dusche
- Einbau eines Treppenlifts
- Umzug in eine barrierefreie Wohnung
Pflegezeit/Pflegeunterstützungsgeld
Darüber hinaus kann bei einer Akutsituation noch ein Teil des entgangenen Arbeitsentgelts gezahlt werden.
Vollstationäre Pflege
- Pflegegrad 1: 125 Euro
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Außerdem erhalten Sie einen prozentualen Leistungszuschlag. Dieser begrenzt den Eigenanteil in der vollstationären Pflege.
Der Zuschlag wird je Monat des Bezugs vollstationärer Pflegeleistungen wie folgt festgesetzt:
- 1. bis 12. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 5 % des pflegebedingten Eigenanteils
- 13. bis 24. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 25 % des pflegebedingten Eigenanteils
- 25. bis 36. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 45 % des pflegebedingten Eigenanteils
- ab dem 37. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 70 % des pflegebedingten Eigenanteils
Auch für zusätzliche Betreuungs- sowie Pflegehilfskräfte übernehmen wir die Kosten. Zu den Aufgaben gehören z. B.:
- Malen und basteln,
- Spaziergänge/Ausflüge,
- Brett-Kartenspiele,
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen