Bezirksdirektion
Oliver Graubohm
Rehrhofer Weg 70
29633
Munster
Telefon: 05192 10333
https://www.continentale.de/web/oliver-graubohm
In unserer Bezirksdirektion werden Sie von folgenden Personen betreut:
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Oliver Graubohm
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[Artikel 3 Absatz 2 Offenlegungs-VO]
Die Beratung erfolgt nur zu Produkten der Continentale Lebensversicherung AG, die ihrerseits Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, die dadurch auch in der Beratung eingeschlossen sind. Hierzu finden Sie nachfolgend nähere Informationen.
Für die klassische Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens der Continentale Lebensversicherung AG wurde in der Geschäftsstrategie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien verankert. Bei Investitionsentscheidungen werden unter Berücksichtigung der dauerhaften Erfüllbarkeit der vertraglichen Verpflichtungen neben Rendite-, Liquiditäts- und Sicherheitserwartungen auch Umwelt- und Sozialaspekte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung berücksichtigt. Mit dieser Vorgabe wurde der Begriff der Nachhaltigkeit im Sinne der drei ESG-Kriterien Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance - ESG) konkretisiert. Auf dieser Basis wurde im Juni 2022 ein Nachhaltigkeitsansatz für die klassische Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens verabschiedet und im Dezember 2023 weiterentwickelt. Dieser enthält als Kernelemente eine Berücksichtigung der von den Vereinten Nationen verabschiedeten 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) in der Anlagetätigkeit sowie Ausschlusskriterien, wie z. B. Anlagen bei bestimmten Unternehmen aus der Rüstungs- und Tabakwarenindustrie oder Kohlewirtschaft. Weitere Regelungen betreffen die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern wie Fondsmanagern, die über einen Nachhaltigkeitsansatz verfügen sollen, der ebenfalls die SDGs fördert und unterstützt. Darüber hinaus wurden Vorgaben für Immobilieninvestitionen aufgenommen wie beispielsweise das Erfordernis eines anerkannten Nachhaltigkeitszertifikats oder die Einhaltung von energetischen Standards.
Der Nachhaltigkeitsansatz gilt für Neuanlagen und wird seit August 2022 sukzessive operativ umgesetzt. Für den aktuellen Kapitalanlagebestand wird zunächst auf Basis verfügbarer Daten, mit Hilfe eines externen Datenanbieters, ein Gesamtrating betrachtet, das sich an den von den Vereinten Nationen in der Agenda 2030 entwickelten 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung orientiert, deren Umsetzung unter anderem auch dem Pariser Klimaabkommen dient. Ziel ist, dieses Scoring mittel- bis langfristig zu verbessern.
Über das SDG-Rating hinaus beinhaltet die Nachhaltigkeitsstrategie Ausschlusskriterien. Ausgeschlossen werden sollen Investitionen in bestimmte Unternehmen:
Darüber hinaus werden Staatsemittenten ausgeschlossen, denen schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte zur Last gelegt werden und demzufolge nach dem Freedom House Index als „not free“ eingestuft sind.
Anleihen von Unternehmen, die aufgrund ihrer Tätigkeit in fragwürdigen Geschäftsfeldern (beispielsweise Kohle, Rüstung, und Tabak) und nicht aufgrund von Verstößen gegen die Leitprinzipien des UN Global Compact (ohne positive Perspektive) von der Neuanlage ausgeschlossen werden, sind ausnahmsweise dann in der Neuanlage zulässig, wenn die Mittelverwendung zweckgebunden für sozial oder ökologisch nachhaltige Projekte erfolgt (bspw. bei Social, Green oder Sustainability-Linked Bonds). Eine glaubhafte Verifizierung der jeweiligen Anleihe oder des Anleiheprogrammes, idealerweise durch eine anerkannte Organisation, wird vorausgesetzt (Verifizierung z.B. über die Einhaltung der Leitlinien: Green Bond Principles (GBP), Social Bond Principles (SBP), Sustainability Bond Guidelines (SBG) und den Sustainability-Linked Bond Principles (SLBP).
Zudem sollen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemessen werden. In Bezug auf folgende Nachhaltigkeitsfaktoren besteht das Ziel, diese durch die Berücksichtigung des SDG-Ratings langfristig zu verbessern:
Im Rahmen der Fondsauswahl bei fondsgebundenen Produkten wird eine Auswahl von Investmentfonds angeboten, die nach Angaben der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft Strategien zu Nachhaltigkeitsrisiken und / oder Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verfolgen bzw. einbeziehen.
[Artikel 4 Absatz 5a) Offenlegungs-VO]
Im Rahmen des Beratungsprozesses gibt die Continentale Lebensversicherung AG sowohl wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, abgekürzt PAIs) auf Ebene der klassischen Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens als auch auf Ebene der sonstigen Anlageoptionen an. Hierzu wird auf Informationen eines externen Datenanbieters zurückgegriffen und ausgewählte PAIs sowie weitere ESG-Kriterien werden im Beratungsprozess zur Einstufung der Anlageoptionen erläutert.
In ihrer Funktion als Finanzberater berücksichtigt die Continentale Lebensversicherung AG dabei folgende PAIs:
[Artikel 5 Absatz 1 Offenlegungs-VO]
Grundlage unserer Vergütung ist ein bestmögliches Handeln im Interesse unserer Kunden. Die Vergütung bietet keine Anreize für risikoreiches Verhalten und verleitet daher auch nicht zur Eingehung von unangemessenen Nachhaltigkeitsrisiken. Die Vergütung und insbesondere deren Höhe steht insofern der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken nicht entgegen.
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 0180 600585-0 (0,20 € pro Anruf aus allen Netzen)
gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO
Die Unternehmen des Continentale Versicherungsverbunds haben sich zur Teilnahme an folgenden Schlichtungsverfahren verpflichtet:
Ferner informieren die Unternehmen des Continentale Versicherungsverbunds über die Existenz einer Online-Streitbeilegungs-Plattform und die Möglichkeit, diese für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten zu nutzen (wobei von dort eine Weiterleitung der Beschwerde an den zuständigen Ombudsmann erfolgt).
http://ec.europa.eu/consumers/odr/