Arbeitskraftabsicherung mit der Continentale Continentale: Michael Winkler
Vorsorge für Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit
Gründe für fehlende private Vorsorge
Der Fakten-Check
Fordern Sie jetzt Ihr persönliches Angebot an!
Sichern Sie jetzt den Wert Ihrer Arbeitskraft
Schützt Sie berufsbezogen
Schützt Sie arbeitskraftbezogen
Arbeitskraftabsicherung für spezielle Berufsgruppen:
Das BeamtenvorsorgeConcept schützt Sie als Beamter
Das EinkommensvorsorgeConcept schützt Sie anders
Antworten auf wichtige Fragen:
Was beinhalten die gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung?
Alle, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, haben bei Berufsunfähigkeit keinen gesetzlichen Schutz. Sie erhalten nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Falls Sie berufsunfähig werden, müssen Sie also jede andere mögliche Tätigkeit annehmen – auch wenn sie nicht Ihrer beruflichen Qualifikation entspricht. Die Höhe der Rente ist gestaffelt und bemisst sich an der Anzahl der Stunden, die Sie täglich noch arbeiten können.
- Volle Erwerbsminderungsrente = maximal 34 % vom letzten Bruttogehalt: bei Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden täglich
- Halbe Erwerbsminderungsrente = maximal 17% vom letzten Bruttogehalt: bei Erwerbsfähigkeit täglich 3 bis unter 6 Stunden
- Keine Erwerbsminderungsrente: Erwerbsfähigkeit täglich 6 Stunden oder mehr
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht bei weitem nicht aus, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten. Sie wird frühestens nach einer allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren gewährt. Somit haben insbesondere Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger vorerst keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Selbstständige und Freiberufler haben sogar oftmals gar keine Ansprüche.