Bezirksdirektion Martin Wilhelm Faß

BELMOT für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge Continentale: Martin Wilhelm Faß

Auf dieser Seite:

Wertvolle Fahrzeuge richtig versichern: Schützen Sie Ihren Traum

Setzen Sie auf eine Versicherung, die keine Wünsche offen lässt: 
  • Allgefahren-Deckung: Schutz auch bei Motor-, Bruch- und Getriebeschäden.
  • Bis zu 30 Prozent Vorsorge, wenn der Wert Ihres Oldtimers, Youngtimers oder Liebhaberfahrzeugs unerwartet steigt.
  • Versicherung zum Wiederbeschaffungswert möglich, damit Sie sich nach einem Diebstahl schnell ein neues Schmuckstück beschaffen können.
  • Sonderkonditionen bereits ab zwei Fahrzeugen.

Optimaler Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug 

Leistungen im Detail
Zu Ihrem Fahrzeug gehört neben einem trockenen und sicheren Abstellort auch eine Spezialversicherung, die Ihrem Oldtimer, Youngtimer oder Liebhaberfahrzeug gerecht wird. BELMOT bietet verschiedenen Versicherungsvarianten genau nach Ihren Bedürfnissen: Grunddeckung oder Allgefahren-Deckung – Sie haben die Wahl. Außerdem haben Sie mit BELMOT die Möglichkeit die Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abzuschließen. 

Wählen Sie dazu Ihre Wunsch-Leistungen

Es gibt Tage, da möchte das Schmuckstück einfach nicht anspringen. Mal streikt die Batterie, mal der Anlasser. Oder die Benzinpumpe versagt ihren Dienst. Und das meist kurz vor der geplanten Tour.

Mit dem BELMOT Schutzbrief sind Sie auf alle Allüren bestens vorbereitet, zum Beispiel mit der Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort oder dem Transport nach Fahrzeugausfall bis 1.500 Euro.
Ihr Fahrzeug wird nur in den Sommermonaten bewegt? Oder möchten Sie ihr Schätzchen ganzjährig bewegen können? Auch hier halten wir individuelle Lösungen für Sie bereit. Wählen Sie zwischen der ganzjährigen und der saisonal begrenzten Allgefahren-Deckung.
Stehen zwei oder mehr Fahrzeuge in Ihrer Garage? Herzlichen Glückwunsch! Dann können Sie diese mit unserer Fuhrparkregelung zu besonders günstigen Konditionen versichern. Und das sowohl in der Kasko- als auch in der Haftpflichtversicherung. Auch Rangierschäden sind dann bereits in der Grunddeckung abgedeckt.

Wissenswertes zu Ihrer Oldtimer-Versicherung

Sie haben Ihren Traum verwirklicht und genießen mit Ihrem auf Hochglanz polierten Liebhaberstück jede Ausfahrt. Mit BELMOT bieten wir die passende Versicherung für Ihr Fahrzeug. Erfahren Sie mehr über die inklusiven Leistungen. 

Insider wissen: Nur eine Versicherung zum Wiederbeschaffungswert deckt die anfallenden Mehrkosten für eine kurzfristige Beschaffung ab. Während bei vielen Oldtimer-Versicherungen nur der rund 25% niedrigere Marktwert zugrunde gelegt wird, kann Ihr Schmuckstück bei BELMOT auch zum höheren Wiederbeschaffungswert versichert werden.

Das ist die Summe, die Sie im Schadenfall für die kurzfristige Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs aufwenden müssen. Sie wollen noch mehr? Falls Sie ein wiederaufzubauendes Fahrzeug besitzen, können wir auch den Wiederaufbauwert versichern.

Für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge sind die früheren Listenpreise des Herstellers nicht mehr relevant. Für den Wert eines Fahrzeugs zählen andere Faktoren. Häufig erfährt es mit den Jahren auch eine enorme Wertsteigerung. BELMOT berücksichtigt dies mit einer beitragsfreien Vorsorgeversicherung in Höhe von 30%, wenn das Wertgutachten Ihres Klassikers im Schadenfall nicht älter als zwei Jahre ist.

Deshalb besser gleich Termine im Kalender setzen: Mindestens alle zwei Jahre ein neues Wertgutachten bei einem unabhängigen Sachverständigen für Ihr Schätzchen erstellen lassen.
Mit BELMOT können Sie Ihre Sammlung besonders attraktiv versichern, denn der Beitrag berechnet sich in der Allgefahren-Deckung nach der Anzahl der maximal gleichzeitig bewegten Fahrzeuge, für die restlichen Fahrzeuge zahlen Sie einen günstigeren Beitrag. Auch Rangierschäden sind dann bereits in der Grunddeckung mitversichert. Sie profitieren: Ganz gleich welches Fahrzeug Sie gerade bewegen, Sie haben den vollen Versicherungsschutz.
In der Grunddeckung und in der Allgefahren-Deckung sind außerdem automatisch enthalten:
  • 30 Prozent Vorsorgeversicherung bei Wertsteigerungen, wenn das Wertgutachten im Schadenfall nicht älter als zwei Jahre ist
  • bei sinkendem Fahrzeugwert: Leistungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn das Wertgutachten im Schadenfall nicht älter als zwei Jahre ist
  • bei Glasbruchschäden nur 150 Euro Selbstbehalt – unabhängig vom vertraglich festgelegten generellen Selbstbehalt
  • keine Rückstufung im Schadenfall
  • Versicherungsschutz bei Kollision mit Tieren aller Art
  • Schutz bei stationären Risiken, zum Beispiel für Sammlungen
  • Diebstahlversicherung
Leistungen bei:
  • Tierbissschäden inklusive Folgeschäden
  • Schäden durch Tierfraß (zum Beispiel Motten und Mäuse) bis 5.000 Euro
  • Schäden durch auslaufende Batterieflüssigkeit
  • Verlust der Fahrzeugschlüssel aufgrund von Einbruch oder Raub bis 5.000 Euro

Voraussetzungen für die Versicherung mit BELMOT 

BELMOT gibt es für: 

Oldtimer

Pkw mit Erstzulassung in 1989 und älter

Motorräder mit Erstzulassung in 1980 und älter

Traktoren, Lieferwagen, Lkw (ab 2,8 t Nutzlast), Wohnmobile und Omnibusse mit Erstzulassung in 1980 und älter

Youngtimer

Pkw von 1990 bis 1999

Motorräder von 1981 bis 1999

Traktoren, Lieferwagen, Lkw (ab 2,8 t Nutzlast), Wohnmobile und Omnibusse von 1981 bis 1999

Liebhaberfahrzeuge

Liebhaberfahrzeuge ab Baujahr 2000 und jünger sind ebenfalls mit BELMOT versicherbar, z.B. im Rahmen einer Sammlung oder bei besonders seltenen Liebhaberstücken.

Das ist außerdem wichtig:

  • Ihr Oldtimer oder Youngtimer ist ein Zweitwagen und nicht täglich im Einsatz.
  • Sie schonen Ihr Schmuckstück und fahren mit Ihrem Oldtimer nicht mehr als 9.000 Kilometer im Jahr und begrenzen die Jahreskilometerleistung bei Youngtimern bis Baujahr 1999 auf 6.000 Kilometer.
  • Ihr Fahrzeug parkt geschützt und nicht auf einer Straße.
  • Ihr Nutzfahrzeug ist in Rente und wird nicht mehr für seinen ursprünglichen Zweck eingesetzt, zum Beispiel für den Campingurlaub oder zum Befördern schwerer Lasten.

FAQ zum Thema Oldtimer-Versicherung 

Ja, und zwar:

  • Hot Rods, Custom Cars oder Replicas
  • Tuning-Fahrzeuge
  • Nachträglich zum Wohnmobil umgebaute Fahrzeuge
  • Zugmaschinen, Lastkraftwagen, Lieferwagen, Omnibusse, Traktoren oder sonstige ehemals gewerbliche Nutzfahrzeuge, die noch zu ihrem ursprünglichen Zweck genutzt werden.
  • Selbstfahrervermietfahrzeuge
  • Fahrzeuge, die als Alltagsfahrzeuge genutzt werden
  • Fahrzeuge, die überwiegend auf der Straße abgestellt werden
  • Rennfahrzeuge, die aktuell noch im historischen Rennsport eingesetzt werden
  • Oldtimer mit einer Jahreskilometerleistung von mehr als 9.000 Kilometern
  • Youngtimer bis Baujahr 1999 mit einer Jahreskilometerleistung von mehr als 6.000 km
  • Fahrzeuge mit Umbauten (wie z.B. stärkerer Motor, Ausbau zum Wohnmobil)
  • Fahrzeuge mit Zustandsnote schlechter als 3
  • H wie historisch: Ihr Oldtimer muss hierfür mindestens 30 Jahre alt sein und Sie müssen per Gutachten nachweisen, dass er der „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ zugeordnet werden kann. Das bedeutet, dass er in gut erhaltenem Originalzustand sein muss. Übrigens: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen genießen freie Fahrt in Feinstaubzonen.
  • Kfz-Steuer: Der Steuersatz wird aktuell pauschal erhoben. Er beträgt 191,73 Euro pro Jahr für Kraftfahrzeuge und 46 Euro pro Jahr für Krafträder.

Ein stes aktuelles Wertgutachten ist so wichtig wie ein regelmäßiger Ölwechsel. Der Grund: Es gibt keine Listenpreise für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge. Die Wertsteigerung kann bereits in kurzer Zeit den Preis nach oben treiben. Lassen Sie daher mindestens alle zwei Jahre von einem unabhängigen Sachverständigen ein Wertgutachten erstellen. Denn so kann der Zustand und Wert Ihres Fahrzeugs vor Eintritt eines Schadens mühelos belegt werden – vor allem auch gegenüber der Versicherung eines Unfallgegners, wenn Sie der Geschädigte sind. Gleichzeitig können Sie sich damit auch gegen eine Unterversicherung schützen.

Wichtig: Vergessen Sie nicht, uns das neue Wertgutachten zu übermitteln und die Versicherungssumme anpassen zu lassen.

Sofern Ihr Fahrzeug den Kriterien eines gut erhaltenen Klassikers entspricht, genügen bis zu einem Versicherungswert von 12.500 Euro eine Selbsteinschätzung, Fotodokumentation sowie der Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU). Bis zu einem Fahrzeugwert von 100.000 Euro können Sie eine Kurzbewertung einreichen. Darüber hinaus ist ein ausführliches Gutachten erforderlich.

Das rote Kennzeichen für Oldtimer (07er-Kennzeichen), mit dem Sie mehrere Fahrzeuge bewegen dürfen, gilt ausschließlich für die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu sowie Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten und Fahrten zum Zwecke der Wartung oder Reparatur. Es gelten dieselben Bedingungen wie beim H-Kennzeichen.

  • Kfz-Steuer: Pro Kennzeichen wird (unabhängig von Hubraum und Leistung) eine Pauschalsteuer von zurzeit 191,73 Euro fällig.
  • An- und Abmeldung: Das 07er-Kennzeichen ist unter Vorlage von Antragsdokumenten bei der Zulassungsbehörde erhältlich. Generell ist der Zulassungsbehörde ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen und ein Auszug aus dem Punkteregister in Flensburg erforderlich.

Jeder, der im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, zählt in BELMOT zum Fahrerkreis. Wenn Ihre Kinder hin und wieder auch ein paar Runden mit dem Familienoldtimer drehen, ist dies generell kein Problem – sofern es uns vorher gemeldet wird. Fahrer ab 18 Jahre müssen uns als „jüngster Nutzer“ bei Vertragsabschluss genannt oder nachträglich im Vertrag eingeschlossen werden. Dadurch wird dann auch automatisch der Versicherungsbeitrag für Ihren Klassiker angepasst.

In BELMOT ist klar geregelt, was gestattet ist und was nicht. So ist z.B. ein Fahrsicherheitstraining auf einer abgesperrten Rennstrecke versichert. Alles was darüber hinaus geht, zum Beispiel Rennen zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit oder ein sogenanntes „Freies Fahren“ ist bei BELMOT ausdrücklich nicht versichert.

Der Wiederaufbauwert berücksichtigt die Tatsache, dass die Kosten für ein zu restaurierendes Fahrzeug weitaus höher sind als der durchschnittliche Markt- oder Wiederbeschaffungswert. Es fließen die Restaurierungs- sowie die Anschaffungskosten eines restaurierungsfähigen Basisfahrzeugs mit ein. Es handelt sich um einen hypothetischen Wert für ein Fahrzeug in Originalzustand oder um die tatsächlichen Kosten für ein entsprechend aufgebautes Fahrzeug (Wiederherstellungskosten).

Der Wiederaufbauwert

  • orientiert sich an den durchschnittlichen Arbeitsstundensätzen,
  • Ersatzteilkosten und Restaurierungszeiten und
  • ist bis zu 100 % über den Wiederbeschaffungswert hinaus versicherbar.

Lassen Sie sich beraten!

Sie möchten wissen, wie Sie Ihren Oldtimer mit BELMOT versichern können?

Sprechen Sie uns einfach an, denn wir beraten Sie gern zu allen von der Continentale angebotenen Versicherungen.

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Nutzen Sie auch unsere Online-Beratung

Mit der Continentale Online-Beratung sprechen Sie bequem von zu Hause aus mit unserer Continentale-Agentur. Das funktioniert als Video-Chat oder als Text-Chat – ganz individuell, persönlich und sicher. Rufen Sie uns einfach an, um einen Termin zu vereinbaren. Wir nennen Ihnen dann den Code für den Verbindungsaufbau.

Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen und dem Datenschutz während der Onlineberatung finden Sie unter continentale.de/onlineberatung