Pflegetagegeld – Früh einsteigen, flexibel ausbauen Continentale: Versicherungsvermittlung Zieger & Haußler
Gute Gründe für unsere Pflegetagegeldversicherung PflegeGarant
Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oder der privaten Pflegepflichtversicherung oft nicht aus, um ein selbstbestimmtes und finanziell unabhängiges Leben zu führen. Es entsteht für Sie eine Lücke.
Mit den Pflegetagegeldtarifen der Continentale Krankenversicherung schließen Sie diese Versorgungslücke flexibel – mit einem Pflegetagegeld ganz nach Ihren Bedürfnissen. So haben Sie eine komfortable Absicherung und im Pflegefall keine zusätzliche finanzielle Belastung.
Leistungen und Tarife
PflegeGarant passt sich ans Leben an.
Lebensläufe sind nicht geradlinig, deshalb passt sich unsere Pflegetagegeldversicherung an Ihr Leben an. Schon junge Menschen können früh mit unserem Einsteigertarif die private Pflegevorsorge beginnen und später ihren Schutz erweitern. Sie stehen bereits mitten im Leben? Dann wählen Sie direkt unseren Komfort- oder Komfort-Plus-Tarif – gegebenenfalls ergänzt um eine einmalige Kapitalleistung.
Die Highlights des PflegeGarant sprechen für sich:
- Über das Pflegetagegeld können Sie im Pflegefall frei verfügen: Ob Sie damit die Pflegekosten bezahlen oder die Miete Ihrer Wohnung, liegt ganz bei Ihnen.
- Tagessatz passend zu Ihren Bedürfnissen: Sie können einen Tagessatz von 10 bis 150 Euro wählen.
- Sie können ein ambulantes und ein stationäres Tagegeld in gleicher Höhe versichern oder für die stationäre Pflege einen höheren Tagessatz festlegen. Sie wünschen nur ein stationäres Pflegetagegeld? Auch das ist möglich.
- Keine Wartezeiten: Bei PflegeGarant gibt es keine Wartezeiten. Sie sind vom ersten Tag an geschützt.
- Bestimmte Options- und Nachversicherungsrechte ohne erneute Gesundheitsprüfung
Leistungen unserer Pflegetagegeldtarife im Überblick
Einsteiger
- Gestaffeltes Pflegetagegeld ab Pflegegrad 4
- Tagegeld zwischen 10 und 150 Euro möglich
- Optionsrecht zum Wechsel in PG-K und PG-K-plus
- Wechsel in künftige Pflegetagegelder bei Gesetzesänderungen
- Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit (PG4 = 50 %, PG5 = 100 %)
- Keine Warte- und Karenzzeiten
Komfort
- Gestaffeltes Pflegetagegeld ab Pflegegrad 2
- Tagegeld zwischen 10 und 150 Euro möglich
- Optionsrecht zum Wechsel in PG-K-plus
- Nachversicherungsgarantie einmalig zu bestimmten Lebensaltern und -ereignissen
- Wechsel in künftige Pflegetagegelder bei Gesetzesänderungen
- Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit (PG4 = 50 %, PG5 = 100 %)
- Keine Warte- und Karenzzeiten
- Sofortleistung: Erstfeststellung der Pflegebedürftigkeit durch den behandelnden Arzt
Komfort-plus
- Gestaffeltes Pflegetagegeld ab Pflegegrad 1
- Tagegeld zwischen 10 und 150 Euro möglich
- Nachversicherungsgarantie einmalig zu bestimmten Lebensaltern und -ereignissen
- Wechsel in künftige Pflegetagegelder bei Gesetzesänderungen
- Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit (PG4 = 50 %, PG5 = 100 %)
- Keine Warte- und Karenzzeiten
- Sofortleistung: Erstfeststellung der Pflegebedürftigkeit durch den behandelnden Arzt
Eintrittsalter 35, Tagessatz ambulant + stationär 50 €, Einmalleistung im PG-C 5.000 €
Einmalige Kapitalleistung: Tarif PG-C
- Einmalige Kapitalleistung ab Pflegegrad 2
- Einmalleistung zwischen 1.000 und 10.000 Euro wählbar
Wissenswertes
Ihr gesetzlicher Pflegeschutz deckt nur etwa die Hälfte der Pflegekosten
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Basisabsicherung. Etwa die Hälfte der tatsächlichen Pflegekosten zahlen Sie in der Regel selbst – oft mit Ihrem Vermögen.
So beträgt zum Beispiel der Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim aktuell im Schnitt 2.179 Euro monatlich.
Mehr Informationen
Sie wünschen ein Angebot oder weitere Details zu dieser Versicherung?
So teuer kann Pflege jeden Monat sein - zwei Beispiele
Beispiel 1: Ambulante Pflege, Pflegedienst (Pflegegrad 3)
Monatliche Pflegekosten
|
2.400,70 €
|
---|---|
Hilfe bei Nahrungsaufnahme, Mobilisation, große und kleine Grundpflege, Zubereitung warmer Speisen, Hausbesuchspauschale
|
2.315,70 €
|
Für Hilfsmittel zum Verbrauch z.B. Einmalhandschuhe, Einlagen
|
60,00 €
|
Für den Hausnotruf
|
25,00 €
|
Gesetzliche Pflegeleistungen (nur für Pflege und Ausbildungsvergütung)
|
1.426,00 €
|
---|---|
Für den ambulanten Pflegedienst
|
40,00 €
|
Für Hilsmittel zum Verbrauch
|
60,00 €
|
Für den Hausnotruf (Gebühr)
|
23,00 €
|
Eigenanteil pro Monat
|
974,70 €
|
Beispiel 2: Stationäre Pflege, Pflegeheim (Pflegegrad 4)
Monatliche Heimkosten
|
3.873,00 €
|
---|---|
Für Pflege, Ausbildungsumlage
|
2.653,00 €
|
Für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten
|
1.220,00 €
|
Gesetzliche Pflegeleistungen (nur für Pflege und Ausbildungsvergütung)
|
1.818,90 €
|
---|---|
Für vollstationäre Pflege
|
1.775,00 €
|
Zuzüglich 5 % Zuschlag vom Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (hier 878 €) im ersten Jahr der stationären Pflege (steigt bei längerem Aufenthalt).
|
43,90 €
|
Eigenanteil pro Monat
|
2.054,10 €
|
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die nachstehenden Leistungsbeschreibungen sind Kurzfassungen. Maßgebend sind die jeweils vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (insbesondere Muster- und Rahmenbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).
Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro
Sachleistungen
Pflegegrad 2: 724 Euro
Pflegegrad 3: 1.363 Euro
Pflegegrad 4: 1.693 Euro
Pflegegrad 5: 2.095 Euro
Kombinationsleistungen
Beispiel:
Im Pflegegrad 3 nehmen Sie Pflegeeinsätze durch einen Pflegedienst in Höhe von von 778,80 Euro in Anspruch (= 60 % von 1.298,00 Euro). Dann können Sie zusätzlich 40 % des Pflegegeldes von 545,00 Euro (= 218,00 Euro) erhalten.
Entlastungsbetrag
Für folgende Leistungsbereiche kann der Betrag verwendet werden:
Pflegegrad 1:
- teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- häusliche Pflegehilfe
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)
Pflegegrad 2-5:
- teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- häusliche Pflegehilfe, ausgenommen sind Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (z. B. Waschen, An-/Auskleiden, Ernährung, Trinken, Toilettenbenutzung; § 14 Abs. 2 Nr. 4 SGB XI)
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Tagespflege
- Ihre häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist oder
- diese zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich sind.
Für die pflegebedingten Aufwendungen erhalten Sie pro Monat im:
- Pflegegrad 2: bis zu 689 Euro
- Pflegegrad 3: bis zu 1.298 Euro
- Pflegegrad 4: bis zu 1.612 Euro
- Pflegegrad 5: bis zu 1.995 Euro
Wohngruppenzuschlag
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen) werden von der Pflegepflichtversicherung vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt.
Beschaffen Sie sich selbst ein Pflegehilfsmittel, kann es sein, dass die Kosten nicht oder nur teilweise erstattet werden. Unser Hilfsmittel-Service unterstützt Sie bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln – damit sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Desinfektionsmittel) können Sie bis zu 40 Euro pro Monat erhalten.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Installation einer ebenerdigen Dusche
- Einbau eines Treppenlifts
- Umzug in eine barrierefreie Wohnung
Pflegezeit/Pflegeunterstützungsgeld
Darüber hinaus kann bei einer Akutsituation noch ein Teil des entgangenen Arbeitsentgelts gezahlt werden.
Vollstationäre Pflege
- Pflegegrad 1: 125 Euro
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Außerdem erhalten Sie einen prozentualen Leistungszuschlag. Dieser begrenzt den Eigenanteil in der vollstationären Pflege.
Der Zuschlag wird je Monat des Bezugs vollstationärer Pflegeleistungen wie folgt festgesetzt:
- 1. bis 12. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 5 % des pflegebedingten Eigenanteils
- 13. bis 24. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 25 % des pflegebedingten Eigenanteils
- 25. bis 36. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 45 % des pflegebedingten Eigenanteils
- ab dem 37. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 70 % des pflegebedingten Eigenanteils
Auch für zusätzliche Betreuungs- sowie Pflegehilfskräfte übernehmen wir die Kosten. Zu den Aufgaben gehören z. B.:
- Malen und basteln,
- Spaziergänge/Ausflüge,
- Brett-Kartenspiele,
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen