Arbeitskraftabsicherung mit der Continentale Continentale: Stefan Engelkestock
Vorsorge für Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit
Gründe für fehlende private Vorsorge
Der Fakten-Check
Fordern Sie jetzt Ihr persönliches Angebot an!
Sichern Sie jetzt den Wert Ihrer Arbeitskraft
Schützt Sie berufsbezogen
Schützt Sie arbeitskraftbezogen
Arbeitskraftabsicherung für spezielle Berufsgruppen:
Das BeamtenvorsorgeConcept schützt Sie als Beamter
Das EinkommensvorsorgeConcept schützt Sie anders
Antworten auf wichtige Fragen:
Wie wird die Rente bei Berufsunfähigkeit versteuert?
Renten aus privaten Berufsunfähigkeits-Versicherungen werden nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert.
Die Höhe des Ertragsanteils ist abhängig von der Laufzeit der Rente ab Beginn des Rentenbezugs bis zum vereinbarten Ende der Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versicherung.
Renten-Laufzeit in Jahren ab Beginn des Rentenbezugs | Ertragsanteil in % der gezahlten Rente |
5 | 5% |
10 | 12% |
15 | 16% |
20 | 21% |
25 | 26% |
30 | 30% |
Hinweis: Konkrete Werte zur Höhe des Ertragsanteils können Sie der Tabelle zu § 55 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) entnehmen. Leistungen aus dem Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung unterliegen nicht der Besteuerung
Ansprechpartner für weitere Informationen
Sie wünschen weitere Informationen zur Arbeitskraftabsicherung?
Sprechen Sie uns direkt an:
Nutzen Sie auch unsere Online-Beratung
Mit der Continentale Online-Beratung sprechen Sie bequem von zu Hause aus mit unserer Continentale-Agentur. Das funktioniert als Video-Chat oder als Text-Chat – ganz individuell, persönlich und sicher. Rufen Sie uns einfach an, um einen Termin zu vereinbaren. Wir nennen Ihnen dann den Code für den Verbindungsaufbau.
Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen und dem Datenschutz während der Onlineberatung finden Sie unter continentale.de/onlineberatung