Landesdirektion G & G Siebe

Krankentagegeld – Ihr Schutz vor Verdienstausfällen Continentale: G & G Siebe

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Jedem Berufstätigen kann es passieren, dass er längere Zeit nicht arbeiten kann – zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit. Das bedeutet für Angestellte Einkommensverluste von 20 Prozent und mehr. Selbstständige und Freiberufler trifft es härter - ohne Absicherung zu 100 Prozent. Deshalb ist ein Krankentagegeld für Berufstätige und insbesondere für Selbstständige ein Muss.

Leistungen im Überblick

Krankentagegeld (Tarif V/VA)

  • Vereinbartes Krankentagegeld bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit ohne zeitliche Begrenzung auch an Sonn- und Feiertagen
  • Leistung bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit (sofern der Arbeitgeber diese Zeiten berechtigterweise zusammenrechnet)
  • Versicherungsschutz auch im europäischen Ausland
  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, die auf eine schwangerschaftsbedingte Krankheit zurückzuführen ist
  • Leistung bei stationärer Unterbringung während des Mutterschutzes
  • Nachversicherungsgarantie: Anpassungsoption des Tagegeldes bei Einkommensänderungen innerhalb von zwei Monaten – ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit

Die Leistungsbeschreibungen sind lediglich Kurzfassungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Neugeschäftstarife ab 21.12.2012 (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).

Einkommenssicherung für Arbeitnehmer

Gesetzlich versichert:

Als Arbeitnehmer erhalten Sie bei Arbeitsunfähigkeit in  der Regel eine Lohnfortzahlung von mindestens sechs Wochen. Für die Zeit danach ist jedoch Ihre Eigeninitiative gefragt.
 

Privat krankenversichert:

Wenn Sie privat krankenvollversichert sind, sollten Sie Ihren Verdienstausfall vollständig durch eine passende Krankentagegeldversicherung absichern. Denn Sie haben keine gesetzliche Absicherung.

Einkommenssicherung von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten

Gesetzlich versichert:

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie nach Ablauf der Lohnfortzahlung ein Krankengeld. Aber der gesetzliche Schutz hat seine Grenzen. Denn das Krankengeld beträgt nur maximal 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Dies wird zusätzlich um Ihre Anteile zur Sozialversicherung gekürzt. Dadurch entsteht Ihnen ein Einkommensverlust von mehr als 20 Prozent.

Noch gravierender ist der Ausfall, wenn Sie monatlich mehr als 4.987,50 Euro netto verdienen, denn Sie erhalten maximal 3.067,94 Euro Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Kurz gesagt: Je höher Ihr Einkommen ist, desto größer ist Ihr Fehlbetrag. Da kommen schnell einige hundert Euro monatlich zusammen.

Privat Krankenversichert:

Wenn Sie privat krankenvollversichert sind, sollten Sie Ihren Verdienstausfall vollständig durch eine passende Krankentagegeldversicherung absichern. Denn Sie haben keine gesetzliche Absicherung.

Eigene Praxis?

Sofern Sie in Ihrer eigenen Praxis tätig sind, müssen Sie selbst für die Absicherung Ihres Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit sorgen. Sie können Ihren Verdienstausfall schon ab dem 4. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei uns absichern. Selbstverständlich sind auch spätere und gestaffelte Leistungsbeginne möglich.

Einkommenssicherung von Freiberuflern, Selbstständigen oder Gewerbetreibenden

Sorgen Sie rechtzeitig vor, denn als Freiberufler sind Sie selbst für die Absicherung Ihres Verdienstausfalles bei Arbeitsunfähigkeit zuständig. Sie können Ihren Verdienstausfall schon ab dem 4. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei uns absichern. Selbstverständlich sind auch spätere und gestaffelte Leistungsbeginne möglich.

Unser Tipp:

Sind Sie freiberuflich tätiger Apotheker, Architekt, Ingenieur, Rechtsanwalt und Notar, Psychologe, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater? Dann können Sie auch Teile Ihrer Betriebsausgaben absichern. Oder sind Sie Handwerker mit bis zu vier Mitarbeitern? Dann können Sie auch Teile Ihre Betriebskosten absichern.

EinkommensGarant

Sie haben eine Krankentagegeldversicherung und sind privat gegen Berufsunfähigkeit versichert? Das ist gut. Sind beide Versicherungen im Continentale Versicherungsverbund abgeschlossen, sind Sie auf der sicheren Seite. Unser EinkommensGarant garantiert Ihnen im Leistungsfall den nahtlosen Übergang von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeits-Rente.

Dies ist dann wichtig, wenn Sie sich in der Klärungsphase befinden, wenn geprüft wird ob Sie noch arbeitsunfähig oder schon dauerhaft berufsunfähig sind. Jeder Versicherer prüft für sich, da Berufsunfähigkeit nach unterschiedlichen Kriterien bestimmt wird. Es kann also sein, dass Ihr Krankentagegeld bereits eingestellt wird obwohl Sie (noch) keine Berufsunfähigkeits-Rente erhalten. Haben Sie beide Risiken bei uns versichert, erhalten Sie im Krankheitsfall garantiert lückenlos Leistungen.

Lassen Sie sich beraten!

Sprechen Sie uns einfach an!

Sie wünschen ein Angebot oder weitere Details zum Thema Krankentagegeld?

Dann sprechen Sie uns einfach an, denn wir beraten Sie gern zu allen von der Continentale angebotenen Versicherungen.
Oststr. 39, 53879 Euskirchen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 16:00 Uhr

Nutzen Sie auch unsere Online-Beratung

Mit der Continentale Online-Beratung sprechen Sie bequem von zu Hause aus mit unserer Continentale-Agentur. Das funktioniert als Video-Chat oder als Text-Chat – ganz individuell, persönlich und sicher. Rufen Sie uns einfach an, um einen Termin zu vereinbaren. Wir nennen Ihnen dann den Code für den Verbindungsaufbau.

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