
Arbeitskraftabsicherung mit der Continentale Continentale: Mirko Kruschinski e.K.
Vorsorge für Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit
Gründe für fehlende private Vorsorge
Der Fakten-Check
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Sichern Sie jetzt den Wert Ihrer Arbeitskraft – mit dem Schutz, der zu Ihnen passt
Einen zuverlässigen finanziellen Schutz braucht jeder. Arbeiter und Angestellte genauso, wie Beamte oder Selbstständige – in allen Berufen und Branchen. Je konkreter die Vorsorge zu Ihrem persönlichen und beruflichen Profil passt, umso gezielter können Sie sich schützen.

Berufsunfähigkeitsversicherung – schützt Sie berufsbezogen
In der Berufsunfähigkeitsversicherung sind Sie in dem Beruf abgesichert, den Sie ausüben oder als Studienziel gewählt haben.
Die vereinbarte Rente erhalten Sie in voller Höhe, auch wenn Sie nur zu 50 Prozent krankheitsbedingt berufsunfähig sind. Wir prüfen dabei nicht, ob Sie eine andere Tätigkeit ausüben könnten.
Schüler, Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger bis Alter 35 starten auf Wunsch zum extra günstigen Beitrag.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung – schützt Sie arbeitskraftbezogen
In der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist kein bestimmtes Berufsbild abgesichert, sondern Ihre allgemeine Erwerbsfähigkeit.
Sie erhalten die vereinbarte Rente, wenn Sie krankheitsbedingt für mindestens sechs Monate nicht mehr als 3 Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Dieser preiswerte Existenzschutz eignet sich besonders, wenn Sie selbstständig oder beruflich flexibel sind. Wussten Sie, dass gesetzliche Leistungen nicht angerechnet werden?
Arbeitskraftabsicherung für spezielle Berufsgruppen:

Das BeamtenvorsorgeConcept schützt Sie als Beamter

Das EinkommensvorsorgeConcept schützt Sie anders
Antworten auf wichtige Fragen:
Was beinhalten die gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung?
Alle, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, haben bei Berufsunfähigkeit keinen gesetzlichen Schutz. Sie erhalten nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Falls Sie berufsunfähig werden, müssen Sie also jede andere mögliche Tätigkeit annehmen – auch wenn sie nicht Ihrer beruflichen Qualifikation entspricht. Die Höhe der Rente ist gestaffelt und bemisst sich an der Anzahl der Stunden, die Sie täglich noch arbeiten können.
- Volle Erwerbsminderungsrente = maximal 34 % vom letzten Bruttogehalt: bei Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden täglich
- Halbe Erwerbsminderungsrente = maximal 17% vom letzten Bruttogehalt: bei Erwerbsfähigkeit täglich 3 bis unter 6 Stunden
- Keine Erwerbsminderungsrente: Erwerbsfähigkeit täglich 6 Stunden oder mehr
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht bei weitem nicht aus, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten. Sie wird frühestens nach einer allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren gewährt. Somit haben insbesondere Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger vorerst keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Selbstständige und Freiberufler haben sogar oftmals gar keine Ansprüche.
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