Geschäftsstelle Krenzlin & Straeck

Arbeitskraftabsicherung mit der Continentale Continentale: Krenzlin & Straeck

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Vorsorge für Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit

Eine private Vorsorge schützt Sie bei Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit. Denn seine Arbeitskraft zu verlieren, kostet das Einkommen – sich wirkungsvoll zu schützen, im Verhältnis nur wenige Euro. In den letzten Jahren verursachten vor allem psychische Erkrankungen das berufliche Aus. Was dann folgt, sind oft schwere finanzielle Verluste und sogar soziale Einbußen. Schließlich ist der gesetzliche Schutz auf dem Niveau der Grundsicherung und völlig unzureichend.

Gründe für fehlende private Vorsorge

Der Fakten-Check

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Sichern Sie jetzt den Wert Ihrer Arbeitskraft

– mit dem Schutz, der zu Ihnen passt
Einen zuverlässigen finanziellen Schutz braucht jeder. Arbeiter und Angestellte genauso, wie Beamte oder Selbstständige – in allen Berufen und Branchen. Je konkreter die Vorsorge zu Ihrem persönlichen und beruflichen Profil passt, umso gezielter können Sie sich schützen.

Schützt Sie berufsbezogen

Berufsunfähigkeitsversicherung
Hier sind Sie in dem Beruf abgesichert, den Sie ausüben oder als Studienziel gewählt haben.
Die vereinbarte Rente erhalten Sie in voller Höhe, auch wenn Sie nur zu 50 Prozent krankheitsbedingt berufsunfähig sind.
Wir prüfen dabei nicht, ob Sie eine andere Tätigkeit ausüben könnten.
Schüler, Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger bis Alter 35 starten auf Wunsch zum extra günstigen Beitrag.

Schützt Sie arbeitskraftbezogen

Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Hier ist kein bestimmtes Berufsbild abgesichert, sondern Ihre allgemeine Erwerbsfähigkeit.
Sie erhalten die vereinbarte Rente, wenn Sie krankheitsbedingt für mindestens sechs Monate nicht mehr als 3 Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Dieser preiswerte Existenzschutz eignet sich besonders, wenn Sie selbstständig oder beruflich flexibel sind. Wussten Sie, dass gesetzliche Leistungen nicht angerechnet werden?

Arbeitskraftabsicherung für spezielle Berufsgruppen:

Antworten auf wichtige Fragen:

Wie wird die Rente bei Berufsunfähigkeit versteuert?

Renten aus privaten Berufsunfähigkeits-Versicherungen werden nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert.

Die Höhe des Ertragsanteils ist abhängig von der Laufzeit der Rente ab Beginn des Rentenbezugs bis zum vereinbarten Ende der Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versicherung.

Renten-Laufzeit in Jahren ab Beginn des RentenbezugsErtragsanteil in % der gezahlten Rente
55%
1012%
1516%
2021%
2526%
3030%

Hinweis: Konkrete Werte zur Höhe des Ertragsanteils können Sie der Tabelle zu § 55 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) entnehmen. Leistungen aus dem Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung unterliegen nicht der Besteuerung

Ansprechpartner für weitere Informationen

Sie wünschen weitere Informationen zur Arbeitskraftabsicherung?

Dann sprechen Sie uns einfach an, denn wir beraten Sie gern zu allen von der Continentale angebotenen Versicherungen. 

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Wir beraten Sie gern!
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