Geschäftsstelle Karl-Heinz Conrad

Direktversicherung 
Continentale: Karl-Heinz Conrad

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Wandeln Sie um – es lohnt sich

Es kann so leicht sein, selbst für eine gute Betriebs-Rente zu sorgen. Vereinbaren Sie als Arbeitnehmer einfach, dass ein Teil Ihres Gehalts für eine Direktversicherung verwendet wird (Entgeltumwandlung). Der Staat belohnt Ihre Entgeltumwandlung mit üppigen Vorteilen bei Steuer und Sozialabgaben. Zusätzlich unterstützen viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter und beteiligen sich. Übrigens können Sie auch Ihre Vermögenswirksamen Leistungen einbringen. Das lohnt sich!

Direktversicherung – so gehts

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber zugunsten seines Mitarbeiters eine Rentenversicherung ab. Dabei werden Teile des laufenden Gehalts (Entgeltumwandlung) verwendet. Viele Chefs beteiligen sich auch mit einem Zuschuss oder übernehmen komplett die Zahlung der Beiträge (Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung). Für beide Seiten ergeben sich - je nach Konstellation - unterschiedliche Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben.

Direktversicherung auf einen Blick

 

  • Beiträge sind in 2021 bis zu 284 Euro monatlich sozialversicherungsfrei und bis zu 568 Euro monatlich steuerfrei
  • Besteuerung erst bei Bezug der Rente bzw. Auszahlung des Kapitals
  • Rentenbeginn bereits mit 62 Jahren möglich
  • Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung möglich

Die Direktversicherung ist die einfachste Möglichkeit seine Altersvorsorge auszubauen. Und sie lässt sich bei Jobwechsel leicht übertragen.

Tipp für Arbeitgeber

Kennen Sie schon die FörderRente mit Sofort-Zuschuss?

Beschäftigten mit kleinem Gehalt fällt es schwer fürs Alter vorzusorgen – hier droht Altersarmut. Das soll sich ändern – mit der FörderRente vom Arbeitgeber. Sie hilft Geringverdienern und macht es auch kleineren Arbeitgebern leichter, sich zu engagieren. Denn engagierte Arbeitgeber erhalten einen neuen staatlichen Sofort-Zuschuss plus Steuervorteil.

Direktversicherung als FörderRente - so gehts

Bei der FörderRente schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine rein arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung ab. Die FörderRente ist für Mitarbeiter im 1. Dienstverhältnis (Lohnsteuerklasse I bis V) möglich, die einen Brutto-Lohn von maximal 2.575 Euro monatlich bzw. 30.900 Euro jährlich (Geringverdienergrenze) haben. Der jährlich förderfähige Beitrag liegt bei mindestens 240 Euro und maximal 960 Euro. Vom Aufwand des Arbeitgebers bleibt netto oft nur die Hälfte übrig, dank Sofort-Zuschuss und Steuervorteil.

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