Basisrente – Private geförderte Altersvorsorge Continentale: Hermann Schmidt
Sie wollen für Ihre Altersvorsorge sparen? Wir haben die Lösung!
Aktuell können Ledige bis zu 27.566 Euro als Altersvorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) geltend machen.
Besonders vorteilhaft: Bei der Continentale können Sie aus drei Varianten wählen.
- Alle Varianten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die steuerliche Förderung Ihrer Beiträge.
- Wie wir die Beiträge für Sie investieren, entscheiden Sie über die Wahl der Variante.
Die drei Varianten der Basisrente
BasisRente Invest
BasisRente Invest Garant
BasisRente Classic Pro
Wissenswertes zur Basisrente
Top ausgezeichnet!
Wie hoch wird die Basisrente gefördert?
Altersvorsorgeaufwendungen können für Paare mit 55.132 Euro und für Singles mit 277.566 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Beispiele für Vorteile durch Altersvorsorgeaufwendungen: Reduzieren Sie Ihre Steuerlast
Beispielkunde Tim, 40 Jahre, selbstständig, Freelancer IT
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Steuerpflichtiges Einkommen (persönlicher Steuersatz 39,55%)
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60.000,00 €
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Jahresbeitrag für private Basisrente
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15.000,00 €
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Mögliche Steuerersparnis
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5.932,50 €
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Nettobeitrag für private Basisrente
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9.067,50 €
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Fazit: Tim investiert jährlich 15.000 Euro in die Basisrente. Seine Beiträge macht er als Altersvorsorgeaufwendungen geltend und verringert damit seine Steuerlast um 5.932 Euro. Das kann sich auch für Sie lohnen, auch als Angestellter oder Freiberufler – fragen Sie Ihre Continentale Agentur vor Ort nach unserem Basisrenten-Check!
FAQ zur Basisrente
Wie sicher ist die Basisrente?
Die Sicherheit in unseren Basisrenten ist unterschiedlich ausgeprägt. Die Produkte verfügen für die Ansparphase und zum Rentenbeginn über verschiedene Sicherungs-Mechanismen. Diese erfüllen unterschiedliche Aufgaben, zum Beispiel als
- Beitragsgarantie – mit wählbarem Garantieniveau von 50 und 90 Prozent
- Garantierte Mindestleistung – für eine Mindestrente zum Garantietermin
- Garantierter Rentenfaktor – für die Rentenhöhe aus je 10.000 Euro Guthaben
- Garantierte Günstigerprüfung – für die Ermittlung der höchstmöglichen Rente
- Garantierte Rentensteigerung – für die Erhöhung der laufenden Rente
- Rentengarantiezeit – für eine mögliche Hinterbliebenen-Rente
- Garantie-Retter-Urkunde – für die Möglichkeiten zur Anpassung
Bei fondsgebundenen Basisrenten liegt das Anlagerisiko in der Ansparphase ganz oder teilweise beim Versicherungsnehmer. Hier bieten wir den Service verschiedener Investment-Werkzeuge, um das Risiko der Fondsanlage zu steuern: Start-/Laufzeit- und Ablauf-Management können Sie gebührenfrei nutzen.
Egal welche Art der Basisrente Sie wählen, für alle gilt
- ab Rentenbeginn zahlen wir Ihnen eine lebenslange, garantierte Rente.
Besonderheit: Bei unseren fondsgebundenen Basisrenten können Sie einen renditeorientierten Rentenbezug wählen. Dann investieren Sie auch als Rentner zum Teil in Fonds – dabei sind 75 Prozent Ihrer Rente ab Rentenbeginn garantiert.
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Muster-Produktinformationsblätter für zertifizierte Altersvorsorgeprodukte finden Sie auf der PIB-Übersichtsseite.
Downloads zur Basisrente
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