Bezirksdirektion Fischer V-V SERVICE GmbH

Pflegekostenversicherung – Gesetzliche Leistungen erhöhen
Continentale: Fischer V-V SERVICE GmbH

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Gute Gründe für eine Pflegekostenversicherung

Wer denkt heute schon daran, später mal auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Aber ein schwerer Unfall, eine Krankheit oder körperliche Einschränkungen im Alter… und schon sind Sie pflegebedürftig. Gesundheit ist nicht planbar. Aber Ihre Vorsorge. 

Rund jeder Zweite in Deutschland wird in seinem Leben pflegebedürftig. Das ist nicht nur mit körperlichem Leiden verbunden, sondern häufig auch mit finanziellen Problemen. Sorgen Sie heute finanziell vor, um auch im Pflegefall selbstbestimmt leben zu können. 

Leistungen und Tarif

Erhöhen Sie doch einfach die gesetzlichen Pflegeleistungen.

Das Konzept unseres Tarifs PZ ist ganz einfach: Sie vereinbaren eine Tarifstufe zwischen 1 und 20 und vervielfachen die gesetzlichen Pflegeleistungen. Die Stufe 5 erhöht die Leistungen zum Beispiel um 50 % und die Stufe 10 um 100 %.

Die Highlights des Pflegekostentarifs PZ sprechen für sich:

  • Erhöhung der Pflegeleistungen um den vereinbarten Prozentsatz für ambulante, teilstationäre/vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen/Kalenderjahr sowie Verhinderungspflege bis zu 6 Wochen/Kalenderjahr
  • Erhöhung der ambulanten Entlastungsleistung
  • Erhöhung der Leistungen für die stationären Unterbringungs- und Verpflegungskosten
  • Keine Warte- und Karenzzeiten
„Pflegebedürftig? Das kann leider jeden treffen – zum Beispiel bei einem Unfall. Deshalb habe ich mit dem Pflegekostentarif PZ vorgesorgt“.
Tom, 35 Jahre

Tom, 35 Jahre

zahlt monatlich 54,03 Euro
Er hat sich für die Pflegekostenversicherung PZ/10 entschieden. 
Mit dem PZ/10 verdoppelt er ganz einfach die Leistungen seines gesetzlichen Pflegeschutzes: 
  • ambulante Pflege (durch Angehörige und / oder Pflegedienst, Kombinationsleistungen)
  • Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen je Kalenderjahr
  • Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr
  • ambulant betreute Wohngruppen
  • ambulante Enlastungsleistungen (bis zu 125 Euro, zweckgebundener Einsatz z. B. für die Erledigung von Einkäufen)
  • teilstationäre Pflege
  • vollstationäre Pflege
  • Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Pflege
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Wissenswertes

Ihr gesetzlicher Pflegeschutz deckt nur etwa die Hälfte der Pflegekosten.


Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Basisabsicherung. Etwa die Hälfte der tatsächlichen Pflegekosten zahlen Sie in der Regel selbst – oft mit Ihrem Vermögen.

So beträgt zum Beispiel der Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim aktuell im Schnitt 2.179 Euro monatlich.

Sie möchten Ihren persönlichen Beitrag erfahren?

Dann sprechen Sie uns einfach an, denn wir beraten Sie gern zu allen von der Continentale angebotenen Versicherungen.

So teuer kann Pflege jeden Monat sein - zwei Beispiele

Beispiel 1: Ambulante Pflege, Pflegedienst (Pflegegrad 3)

Monatliche Pflegekosten
2.400,70 €
Hilfe bei Nahrungsaufnahme, Mobilisation, große und kleine Grundpflege, Zubereitung warmer Speisen, Hausbesuchspauschale                                                                                        
2.315,70 €
Für Hilfsmittel zum Verbrauch z.B. Einmalhandschuhe, Einlagen
60,00 €
Für den Hausnotruf
25,00 €
Gesetzliche Pflegeleistungen (nur für Pflege und Ausbildungsvergütung)
1.426,00 €
Für den ambulanten Pflegedienst
40,00 €
Für Hilsmittel zum Verbrauch
60,00 €
Für den Hausnotruf (Gebühr)                                                                                                                                                                                                                                                                                            
23,00 €
Eigenanteil pro Monat 
974,70 €

Beispiel 2: Stationäre Pflege, Pflegeheim (Pflegegrad 4)

Monatliche Heimkosten
3.873,00 €
Für Pflege, Ausbildungsumlage
2.653,00 €
Für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten                                                                                                                                                                                                                                                      
1.220,00 €
Gesetzliche Pflegeleistungen (nur für Pflege und Ausbildungsvergütung)
1.818,90 €
Für vollstationäre Pflege
1.775,00 €
Zuzüglich 5 % Zuschlag vom Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (hier 878 €) im ersten Jahr der stationären Pflege (steigt bei längerem Aufenthalt).                                                
43,90 €
Eigenanteil pro Monat 
2.054,10 €

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Stand 01.01.2022

Die nachstehenden Leistungsbeschreibungen sind Kurzfassungen. Maßgebend sind die jeweils vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (insbesondere Muster- und Rahmenbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).

Sie erhalten Sie pro Monat ein Pflegegeld, wenn die Pflege durch eine private Pflegeperson erbracht wird:
 
  • Pflegegrad 2: 316 Euro
  • Pflegegrad 3: 545 Euro
  • Pflegegrad 4: 728 Euro
  • Pflegegrad 5: 901 Euro
Je nach Pflegegrad muss ein Beratungseinsatz vierteljährlich/halbjährlich durchgeführt werden. Dieser erfolgt durch einen Pflegedienst oder eine Beratungsstelle (z. B. compass private pflegeberatung). Die Beratung sichert die Qualität der häuslichen Pflege. Sie erhalten Hilfestellungen und praktische pflegefachliche Unterstützung.
Für die Leistungen eines anerkannten Pflegedienstes erhalten Sie pro Monat im: 
 
Pflegegrad 2: 724 Euro
Pflegegrad 3: 1.363 Euro
Pflegegrad 4: 1.693 Euro
Pflegegrad 5: 2.095 Euro
Je nach Pflegebedarf können Sie die Leistungen eines Pflegedienstes und die Pflege durch Ihre private Pflegeperson kombinieren. Nehmen Sie den Pflegedienst nur teilweise in Anspruch, erhalten Sie auch ein anteiliges Pflegegeld.

Beispiel: 

Im Pflegegrad 3 nehmen Sie Pflegeeinsätze durch einen Pflegedienst in Höhe von von 778,80 Euro in Anspruch (= 60 % von 1.298,00 Euro). Dann können Sie zusätzlich 40 % des Pflegegeldes von 545,00 Euro (= 218,00 Euro) erhalten.
In den Pflegegraden 1-5 erhalten Sie bei häuslicher Pflege zur Entlastung Ihrer Angehörigen einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 Euro pro Monat. 
 
Für folgende Leistungsbereiche kann der Betrag verwendet werden:

Pflegegrad 1:

  • teilstationäre Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • häusliche Pflegehilfe
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)

Pflegegrad 2-5:

  • teilstationäre Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • häusliche Pflegehilfe, ausgenommen sind Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (z. B. Waschen, An-/Auskleiden, Ernährung, Trinken, Toilettenbenutzung; § 14 Abs. 2 Nr. 4 SGB XI)
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden, ist eine Kurzzeitpflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung möglich. Hierfür erhalten Sie in den Pflegegraden 2-5 bis zu 1.774 Euro pro Jahr. Der Anspruch gilt für längstens acht Wochen im Jahr.
Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung Ihrer ehrenamtlichen Pflegeperson haben Sie Anspruch auf die Verhinderungspflege. Wir erstatten in den Pflegegraden 2-5 die Kosten einer Ersatzpflege. Die Leistungen betragen bis zu 1.612 Euro für längstens sechs Wochen pro Jahr. Diese können mit den Mitteln der Kurzzeitpflege um bis zu 806 Euro erhöht werden.
Sie haben in den Pflegegraden 2-5 Anspruch auf Leistungen für eine Tages- und Nachtpflege, wenn
  • Ihre häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist oder 
  • diese zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich sind. 

Für die pflegebedingten Aufwendungen erhalten Sie pro Monat im:
  • Pflegegrad 2: bis zu 689 Euro
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.298 Euro
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.612 Euro
  • Pflegegrad 5: bis zu 1.995 Euro
Leben Sie in einer Wohngruppe/Wohngemeinschaft, können Sie in den Pflegegraden 1-5 einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 214 Euro pro Monat erhalten.
Für die häusliche Pflege können Sie Leistungen für notwendige Pflegehilfsmittel aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis erhalten.

Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen) werden von der Pflegepflichtversicherung vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt.

Beschaffen Sie sich selbst ein Pflegehilfsmittel, kann es sein, dass die Kosten nicht oder nur teilweise erstattet werden. Unser Hilfsmittel-Service unterstützt Sie bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln – damit sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Desinfektionsmittel) können Sie bis zu 40 Euro pro Monat erhalten.  
Für Maßnahmen des individuellen Wohnumfeldes können Sie Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.000 Euro erhalten. Den Zuschuss können Sie z. B. für Folgendes nutzen:
 
  • Installation einer ebenerdigen Dusche
  • Einbau eines Treppenlifts
  • Umzug in eine barrierefreie Wohnung
Bei der Pflege durch einen nahen Angehörigen, der sich wegen der Pflege von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freistellen lässt, können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.  
Darüber hinaus kann bei einer Akutsituation noch ein Teil des entgangenen Arbeitsentgelts gezahlt werden.
Bei Pflege in einer anerkannten Pflegeeinrichtung erhalten Sie für die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und Aufwendungen für medizinische Behandlungspflege pro Monat im: 
 
  • Pflegegrad 1: 125 Euro
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Außerdem erhalten Sie einen prozentualen Leistungszuschlag. Dieser begrenzt den Eigenanteil in der vollstationären Pflege. 

Der Zuschlag wird je Monat des Bezugs vollstationärer Pflegeleistungen wie folgt festgesetzt:
 
  • 1. bis 12. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 5 % des pflegebedingten Eigenanteils
  • 13. bis 24. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 25 % des pflegebedingten Eigenanteils
  • 25. bis 36. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 45 % des pflegebedingten Eigenanteils
  • ab dem 37. Monat: Leistungszuschlag in Höhe von 70 % des pflegebedingten Eigenanteils

Auch für zusätzliche Betreuungs- sowie Pflegehilfskräfte übernehmen wir die Kosten. Zu den Aufgaben gehören z. B.:
 
  • Malen und basteln,
  • Spaziergänge/Ausflüge,
  • Brett-Kartenspiele,
  • Besuch von kulturellen Veranstaltungen

Zahlen, Daten und Fakten, die nachdenklich machen.

Service und Downloads

Downloads

Service und Downloads
Stand: 04.2024
Größe: 14,3 MB
PflegeGarant: Damit Sie Ihr Leben selbst bestimmen.
Stand: 05.2024
Größe: 541 kb
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegezusatzversicherung nach dem Tarif PZ-U
Stand: 02.2023
Größe: 89 kb

Mehr Informationen zur Pflegetagegeldversicherung:

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Hülsdonker Str. 53, 47441 Moers
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Montag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Öffnungszeiten
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Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

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