
Arbeitskraftabsicherung mit der Continentale Continentale: Daniel Dannenberg
Vorsorge für Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit
Gründe für fehlende private Vorsorge
Der Fakten-Check
Fordern Sie jetzt Ihr persönliches Angebot an!
Sichern Sie jetzt den Wert Ihrer Arbeitskraft – mit dem Schutz, der zu Ihnen passt
Einen zuverlässigen finanziellen Schutz braucht jeder. Arbeiter und Angestellte genauso, wie Beamte oder Selbstständige – in allen Berufen und Branchen. Je konkreter die Vorsorge zu Ihrem persönlichen und beruflichen Profil passt, umso gezielter können Sie sich schützen.

Berufsunfähigkeitsversicherung – schützt Sie berufsbezogen
In der Berufsunfähigkeitsversicherung sind Sie in dem Beruf abgesichert, den Sie ausüben oder als Studienziel gewählt haben.
Die vereinbarte Rente erhalten Sie in voller Höhe, auch wenn Sie nur zu 50 Prozent krankheitsbedingt berufsunfähig sind. Wir prüfen dabei nicht, ob Sie eine andere Tätigkeit ausüben könnten.
Schüler, Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger bis Alter 35 starten auf Wunsch zum extra günstigen Beitrag.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung – schützt Sie arbeitskraftbezogen
In der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist kein bestimmtes Berufsbild abgesichert, sondern Ihre allgemeine Erwerbsfähigkeit.
Sie erhalten die vereinbarte Rente, wenn Sie krankheitsbedingt für mindestens sechs Monate nicht mehr als 3 Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Dieser preiswerte Existenzschutz eignet sich besonders, wenn Sie selbstständig oder beruflich flexibel sind. Wussten Sie, dass gesetzliche Leistungen nicht angerechnet werden?
Arbeitskraftabsicherung für spezielle Berufsgruppen:

Das BeamtenvorsorgeConcept schützt Sie als Beamter

Das EinkommensvorsorgeConcept schützt Sie anders
Antworten auf wichtige Fragen:
Wie wirkt sich ein Berufswechsel in der Berufsunfähigkeitsversicherung aus?
Ihren aktuell ausgeübten Beruf geben Sie uns an, wenn Sie Ihren BU-Schutz beantragen. Ändert sich der Beruf während der Vertragslaufzeit, muss uns das nicht angezeigt werden. Nur bei der PremiumBU Start Schüler besteht die Pflicht uns den Beruf zu melden. Und zwar mit erstmaliger Aufnahme einer Berufsausbildung, eines Studiums oder beruflichen Tätigkeit.
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