Als Versicherungsunternehmen sind wir nach § 117 c AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz zur Umsetzung der FATCA (“Foreign Account Tax Compliance Act“ ) verpflichtet. FATCA dient dem Ziel, Steuerhinterziehung von US-Steuerpflichtigen, die Investments außerhalb der USA tätigen, zu verhindern.
Betroffen sind Versicherungsprodukte, die eine Investmentkomponente bzw. einen Sparprämienanteil beinhalten (zum Beispiel Private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, Fondsgebundene Versicherung).
Vor diesem Hintergrund müssen wir bestimmte personenbezogene Daten über die Kunden, die US-Staatsangehörige, in den USA ansässige natürliche Personen (auch Green-Card-Holder, US-Residents) oder in den USA steuerpflichtig sind, ermitteln und an das Bundeszentralamt für Steuern zur Weiterleitung an die US-Steuerbehörden melden.