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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Standmitteilung Glossar

Auf dieser Seite:

Wichtigste Begriffe kurz erläutert

Einmal im Jahr informieren wir Sie mit der Jahresmitteilung bzw. Standmitteilung zu Ihrem Vertrag. So können Sie automatisch verfolgen, wie sich Ihr Vertrag entwickelt. Ein genauer Blick auf die Werte ist empfehlenswert, damit Sie wissen, mit welchen Leistungen Sie rechnen können.

Eine wichtige Information also, um Ihre Vorsorgeziele zu planen und überprüfen zu können – in der Altersvorsorge, bei der Berufsunfähigkeitsvorsorge, der Hinterbliebenenabsicherung oder auch der Lebensversicherung zu einer Baufinanzierung.

Glossar – unsere wichtigsten Begriffe kurz erläutert

Wichtige Begriffe, die wir so in unseren Standmitteilungen verwenden, haben wir hier näher beschrieben. Dabei wurden die Begriffe und Erläuterungen genannt, die standardmäßig vorkommen. Diese können von denen in Ihrer konkreten Standmitteilung abweichen, je nach Produkt, Tarif und Vertragsbeginn. Maßgebend sind immer die jeweiligen Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen zu Ihrem Vertrag.

Für alle Ihre Fragen, die das Glossar nicht beantworten kann – nennen wir Ihnen in ihrer persönlichen Standmitteilung einen Ansprechpartner. 

A bis F

Das Absicherungsguthaben wird in der Ansparphase in der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsvermögens angelegt und verzinst.
Beim Überschuss-System Beitragsverrechnung wird die Überschussbeteiligung in Prozent des fälligen Beitrags bemessen und direkt mit dem fälligen Beitrag verrechnet, sodass letztlich ein geringerer Beitrag zu zahlen ist. Maßgebend ist der bei Fälligkeit des jeweiligen Beitrags festgelegte Prozentsatz.
Bei einer vorzeitigen Beitragsfreistellung kann der Versicherungsvertrag mit herabgesetzter Leistung beitragsfrei fortgeführt werden.
Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist Teil der Überschussbeteiligung. Die Zuteilung der Bewertungsreserven erfolgt bei anspruchsberechtigten Verträgen bei Beendigung des Versicherungsvertrags während der Ansparphase, spätestens zum Rentenbeginn. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird monatlich neu ermittelt und kann kurzfristig starken Schwankungen unterliegen oder sogar ganz entfallen.
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen unseres sonstigen Vermögens über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen werden. Die Bewertungsreserven werden monatlich neu ermittelt und können kurzfristig starken Schwankungen unterliegen.

Bewertungsreserven ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und Zeitwert (Marktwert), beispielsweise bei den vom Lebensversicherer getätigten Anlagen (z.B. Immobilien, festverzinsliche Wertpapiere und Aktien). Der Zeitwert hängt von der jeweiligen Marktsituation ab und unterliegt großen Schwankungen. Der Zeitwert ist immer nur eine Momentaufnahme.
  • Beispiel für das Entstehen von Bewertungsreserven

    Ein Wertpapierpaket, welches in der Bilanz mit einem Betrag von 200.000 Euro ausgewiesen ist, hat einen Verkaufswert (Zeitwert) von 220.000 Euro. Es besteht eine Bewertungsreserve in Höhe von 20.000 Euro.

Steigen die Zinsen, sind potenzielle Wertpapier-Käufer für festverzinsliche Wertpapiere nicht mehr bereit, den ursprünglichen Betrag zu zahlen. Dadurch sinkt der Marktwert der bestehenden Wertpapieranlage. Die zuvor in der Momentaufnahme entstandenen Bewertungsreserven sinken.

 Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf die Versicherungsleistung. Jedoch kann auch eine andere Person als Bezugsberechtigter für die Leistung bestimmt werden. Bei einigen Versicherungen, wie zum Beispiel Berufsunfähigkeits-Versicherung, gelten Einschränkungen bei der Festlegung des Bezugsberechtigten. Details enthält unser:
Beim Überschuss-System Bonusrenten bzw. Bonusrenten Plus werden aus den laufenden Überschussanteilen zusätzliche Rentenleistungen gebildet.
Das Deckungskapital wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Bei fondsgebundenen Versicherungen ergibt sich das Deckungskapital aus dem Wert der Fondsanteile.

Die digitale Rentenübersicht ist ein Portal, das von der Deutschen Rentenversicherung Bund bereitgestellt wird. Dort können Sie sich über den aktuellen Stand Ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge informieren. Die Continentale Lebensversicherung stellt dem Portal bereits seit der Pilotphase die Daten zu den dort abgebildeten Altersvorsorgeverträgen bereit.
Unter www.rentenuebersicht.de erfahren Sie mehr zum Portal und wie Sie einen Zugang erhalten.

Die jährlichen Überschussanteile werden unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten für eine jährlich fallende Gewinnrente verwendet. Die Überschusszuweisung wird in Prozent des Deckungskapitals bemessen. Da das vorhandene Deckungskapital durch die laufende Rentenzahlung von Jahr zu Jahr geringer wird, verringern sich auch die Überschusszuweisungen.
Die jährlichen Überschussanteile werden unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten für eine bereits ab Rentenbeginn erhöhte Rente verwendet. Diese bleibt solange unverändert, wie sich die maßgebenden Überschuss-Sätze nicht ändern.

Zu den meisten fondsgebundenen Versicherungen erhalten Sie von uns einen exklusiven Service: Die automatische, jährliche Fondsauskunft zu Ihrer Standmitteilung. Diese Fondsauskunft erstellt für uns das führende Analysehaus Morningstar, ganz individuell zu Ihrem Vertrag.

Die Fondsauskunft zeigt Ihnen, wie die Beiträge auf Ihre gewählten Fonds aufgeteilt sind. Sie sehen auch, wie sich Ihr Fondsbestand zusammen setzt und wie hoch die Fondswerte sind. Zusätzlich erhalten Sie eine Analyse (Portfolioanalyse). Anhand von sechs Kategorien werden Ihre Fonds näher betrachtet. So sehen Sie zum Beispiel, wie und wo die Fonds investieren (Vermögensaufteilung und Regionen). Grafiken machen die Angaben für Sie verständlicher.

Das Fondsguthaben ist der Gesamtwert der im Vertrag enthaltenen Fondsanteile. Der Gesamtwert des Fondsguthabens zu einem Stichtag ergibt sich aus den gutgeschriebenen Investmentfonds-Anteilen und ihrem jeweiligen Anteilswert.

Mit einer Fonds-Rente profitieren Sie von Investmentfonds. Außerdem beteiligen wir Sie an Überschüssen und zwar in Prozent Ihres Fondsguthabens. Bei heutigen Fonds-Renten hängt diese Überschussbeteiligung von den gewählten Fonds ab (fondsindividuell). Das gilt für Fonds-Renten nach den Tarifen BRI, BRIG, ERI, RIG, RRIG – mit einem Beginn der Versicherung ab 08.2020 und für den Tarif RI mit einem Versicherungsbeginn ab 01.10.2020. Es gilt außerdem für die Tarife CI, CIP, CRIG und SRI.

In der Datei nach diesem Text sehen Sie die aktuellen Sätze je Investmentfonds, auf die wir in Ihrem Versorgungsvorschlag hingewiesen haben.

Die laufenden Überschüsse (Überschussbeteiligung während der Ansparphase) erhalten Sie je Investmentfonds zum Monatsbeginn.

Die Schlusszuweisung zahlen wir Ihnen bei Rentenbeginn bzw. bei Kapitalabfindung. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Sie im Abschnitt C. Überschussbeteiligung Ihrer Versicherungs-Bedingungen nachlesen können. Dazu gehören auch die Dauer der Versicherung bzw. die Laufzeit. In der Liste sehen Sie für jeden Fonds die mögliche Spannbreite der Schlusszuweisung. Die konkrete Schlusszuweisung berechnen wir zum gegebenen Zeitpunkt, individuell für Ihren Vertrag.

G bis L 

Bei fondsgebundenen Tarifen mit Garantie ist das Garantieguthaben der Wert der zur Sicherstellung der Garantieleistung im sonstigen Vermögen (klassischer Kapitalanlagetopf) angelegten und verzinsten Beitrags- und ggf. staatlichen Zulagenteile. Zum Rentenbeginn entspricht das Garantieguthaben der Höhe der vereinbarten Garantieleistung.

Bei fondsgebundenen Tarifen ist das gebildete Kapital die Summe aus dem Geldwert des Fondsguthabens und dem Garantieguthaben, sofern Teile des Beitrags im sonstigen Vermögen angelegt werden.

Bei fondsgebundenen Tarifen mit staatlicher Förderung (Riester bzw. Basisversorgung) werden dem gebildeten Kapital zusätzlich der übertragungsfähige Wert der Schlussüberschussbeteiligung sowie die Beteiligung an den Bewertungsreserven zugeordnet.

Bei klassischen Rentenversicherungen mit staatlicher Förderung (Basisversorgung) ist das gebildete Kapital das Deckungskapital einschließlich zugeteilter Überschüsse zuzüglich des übertragungsfähigen Wertes des Schlussüberschussanteils und der Schlusszuweisung sowie der Beteiligung an den Bewertungsreserven.

Bei Rentenbeginn führen wir verschiedene Szenarien durch, um die höchstmögliche Rente zu ermitteln (Günstigerprüfung). Dazu berechnen wir die mögliche Rente gemäß Ihren Versicherungsbedingungen mit Rechnungsgrundlagen zum Rentenbeginn. Diese vergleichen wir mit der Rente mit den Rechnungsgrundlagen vom Vertragsabschluss. Gemäß den Versicherungsbedingungen, zahlen wir dann die höhere der beiden Renten.
Die laufenden Kosten beinhalten alle Arten von Kosten, die ein Fonds im Laufe eines Jahres zu tragen hat, wie z. B. Verwahrstellen- und Verwaltungsgebühren. Bei Fonds, die einen wesentlichen Anteil ihres Vermögens in andere Fonds investieren, werden auch die Kosten der zu Grunde liegenden Zielfonds berücksichtigt. Performanceabhängige Gebühren und Transaktionskosten sind in den laufenden Kosten nicht enthalten. Die Summe der Kosten wird zum durchschnittlichen Fondsvermögen ins Verhältnis gesetzt und in Prozent angegeben. Diese Kosten werden nicht dem einzelnen Vertrag entnommen, sondern finden sich bereits in der Wertentwicklung der Fonds wieder.
Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt wird, erhält der einzelne Versicherungsvertrag laufende Überschussanteile in Form von Zins-, Risiko- und Kostenüberschussanteilen.

Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich zu den Überschüssen bei. Wir haben deshalb gleichartige bei uns bestehende Versicherungsverträge zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Die Verteilung der Überschüsse für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen Bestandsgruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht zur Entstehung von Überschüssen beigetragen, werden ihr keine Überschüsse zugeteilt.

Weitere Informationen darüber wie sich die laufende Überschussbeteiligung für Ihren Vertrag zusammensetzt, finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Bei fondsgebundenen Tarifen werden die laufenden Überschussanteile bis zum Rentenbeginn bzw. Versicherungsende dem einzelnen Versicherungsvertrag zugewiesen und dem Fondsguthaben zugeführt.

Bei klassischen Tarifen werden die laufenden Überschussanteile dem einzelnen Versicherungsvertrag zugewiesen und entsprechend dem gewählten Überschuss-System (z.B. Beitragsverrechnung, Verzinsliche Ansammlung, Sofortbonus, Bonusrenten oder Bonusrenten Plus) verwendet.

Die laufende Überschussbeteiligung wird jährlich neu festgelegt und kann daher nicht für die gesamte Versicherungsdauer garantiert werden.
Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt wird, erfolgt die Überschussbeteiligung bei Rentenversicherungen nach Rentenbeginn in Form einer zusätzlichen Gewinnrente.

Die laufende Überschussbeteiligung wird jährlich neu festgelegt und kann daher nicht für die gesamte Versicherungsdauer garantiert werden.

Bei Abschluss des Versicherungsvertrags, spätestens bei Rentenbeginn, kann man in Abhängigkeit vom Tarif zwischen den Überschuss-Systemen Steigende Gewinnrente, Flexible Gewinnrente, Teildynamische Gewinnrente oder Fallende Gewinnrente wählen.

R bis V

Mithilfe des Rentenfaktors wird bei fondsgebundenen Tarifen das gebildete Kapital zum Rentenbeginn in eine Rente umgerechnet. Der Rentenfaktor gibt die Rentenhöhe pro 10.000 Euro gebildetem Kapital an.
Zusätzlich zur laufenden Überschussbeteiligung kann bei Vertragsbeendigung beziehungsweise bei Rentenversicherungen bei Übergang in den Rentenbezug ein Schlussüberschussanteil und eine Schlusszuweisung bzw. Schlusszahlung zugewiesen werden, sofern dies bedingungsgemäß vorgesehen ist. Die Schlussüberschussbeteiligungssätze werden jährlich neu festgelegt und können damit höher oder niedriger ausfallen oder auch ganz entfallen. Sie gelten nur für Versicherungsverträge, die in diesem Jahr zur Auszahlung kommen.
Zusätzlich zur laufenden Überschussbeteiligung kann bei Vertragsbeendigung, beziehungsweise bei Rentenversicherungen bei Übergang in den Rentenbezug, ein Schlussüberschussanteil und eine Schlusszuweisung beziehungsweise Schlusszahlung zugewiesen werden, sofern dies bedingungsgemäß vorgesehen ist. Die Schlussüberschussbeteiligungssätze werden für jedes Geschäftsjahr neu festgelegt.
Beim Überschuss-System Sofortbonus wird die laufende Überschussbeteiligung ab Versicherungsbeginn für eine erhöhte Versicherungsleistung (Sofortbonus) verwendet, die im Leistungsfall zusätzlich zu den garantierten Leistungen gezahlt wird.
Ist bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen die Option Sofortkapital vereinbart, erfolgt eine einmalige Zahlung bei Eintritt von Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit. Während der Versicherungsdauer wird das Sofortkapital nur einmal erbracht.

Für die Beteiligung an den Bewertungsreserven kann ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt werden. Er dient dazu, die Schwankungen der Bewertungsreserven abzumildern.

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird jährlich neu festgelegt und kann damit höher oder niedriger ausfallen oder auch ganz entfallen. Der für das laufende Jahr festgesetzte Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven gilt nur für Versicherungsverträge, die in diesem Jahr zur Auszahlung kommen.

Die jährlichen Überschussanteile werden unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten jeweils als Einmalbeitrag für eine zusätzliche Rente verwendet.
Die Teildynamische Gewinnrente besteht aus einem Teil Flexible Gewinnrente und einem Teil Steigende Gewinnrente.

Stirbt die versicherte Person vor dem vereinbarten Ablauf des Versicherungsvertrags beziehungsweise bei Rentenversicherungen vor Rentenbeginn, erbringen wir die vereinbarte Todesfall-Leistung. Ist keine Todesfall-Leistung vereinbart, erlischt der Versicherungsvertrag, ohne dass eine weitere Leistung fällig wird.

Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, endet mit ihrem Tod die Rentenzahlung, es sei denn, es ist eine Leistung aus der Rentengarantie, der Kapitalrückgewähr oder der Lebenspartnerrente vereinbart.

Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den vom Unternehmen erwirtschafteten Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Überschüsse können aus den Kapitalerträgen, dem Risikoergebnis und dem übrigen Ergebnis entstehen.

Die Überschussbeteiligung setzt sich zusammen aus der laufenden Überschussbeteiligung, der Schlussüberschussbeteiligung und der Beteiligung an den Bewertungsreserven.

Beim Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung werden die laufenden Überschüsse unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten im Vertrag verzinslich angesammelt.
Weitere Erläuterungen zu gängigen Begriffen, die von Versicherern verwendet werden, finden Sie auch beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.