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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Schadenmeldung – Rechtsschutz (privat und gewerblich)

Auf dieser Seite:

Auf dieser Seite finden Sie die richtigen Ansprechpartner bei Rechtsfällen der Rechtsschutzversicherung (privat und gewerblich) der Continentale. In der Rechtsschutzversicherung sind rechtliche Problemen im Privaten und im Beruf versichert.

So erreichen Sie unsere Schadenabteilung per:

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Alternativ können Sie auch Ihr persönliches Postfach auf continentale.de nutzen. Wählen Sie im Postfach-Adressbuch bitte Continentale Sach-Schaden aus.

FAQ: Fragen und Antworten zur Rechtsschutzversicherung

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Wer ist alles über die Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Im Rahmen unseres Familientarifs sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Ihre minderjährige Kinder versichert.

•    Volljährige Kinder, die sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden, sind längstens bis zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit mitversichert. Wir empfehlen, sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Continentale Agentur vor Ort über die Möglichkeit einer eigenen Versicherung nach Abschluss der Ausbildung zu informieren.
Zusätzlich besteht die Option, volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern leben, auch über das Ende der Ausbildung hinaus in den Vertrag aufzunehmen.
•    Auch im Falle einer Trennung bleibt der Ehepartner bis zur Rechtskraft der Scheidung versichert. 
•    Personen, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben, müssen ihren Partner oder ihre Partnerin in den Rechtsschutzvertrag miteinschließen, sofern beide Personen unter einer Anschrift gemeldet sind.
•    Bitte beachten Sie, dass Ihre Eltern nicht automatisch in den Familientarif aufgenommen werden, auch wenn Sie eine Betreuungsvollmacht haben. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Eltern als Einzelpersonen in Ihrem Rechtsschutzvertrag mitzuversichern.


Was muss ich beachten, wenn ein Rechtsschutzfall eintritt?

•    Sollte ein Rechtsstreit anstehen, ist es erforderlich, den Schadenfall unverzüglich zu melden. In der Regel können Sie dies telefonisch tun. Wir prüfen mit Ihnen, ob Versicherungsschutz besteht, und besprechen das weitere Vorgehen.
•    Falls der Versicherungsvertrag bereits beendet wurde, haben Sie die Möglichkeit, Schadenfälle innerhalb von drei Jahren zu melden, sofern der Versicherungsfall in den bei uns versicherten Zeitraum fällt. Nach Ablauf dieser Frist wird in der Regel Ihre aktuelle Rechtsschutzversicherung zuständig sein. Wir empfehlen daher, Unterlagen auch zu älteren Rechtsschutzversicherungsverträgen aufzubewahren.
•    Grundsätzlich steht es Ihnen frei, Ihren Rechtsanwalt selbst auszuwählen. Falls Sie dies nicht wünschen, können Sie sich auch an einen unserer Vertragsanwälte wenden. Eine Liste dieser Anwälte finden Sie unter www.apraxa.de.


Gibt es in der Rechtsschutzversicherung Wartezeiten?

Grundsätzlich haben Sie eine Wartezeit von drei Monaten. Versicherungsfälle, welche in diesen Zeitraum fallen, sind über die Rechtsschutzversicherung nicht abgesichert. Sofern Sie das betroffene Risiko bei einer anderen Rechtsschutzversicherung lückenlos versichert hatten, entfällt die Wartezeit. Zudem entfällt diese in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, in Angelegenheiten aus dem Bereich des Familien- und Erbrechts sowie im Schadensersatzangelegenheiten. Bitte beachten Sie, dass Wartezeiten in den Rechtsschutzbedingungen oder vertraglich erweitert werden können.
 


Was ist das Continentale Forderungsmanagement (Confoma)?

Als Selbstständiger oder Vermieter haben Sie die Möglichkeit über Confoma z.B. offene Forderungen gegenüber ihren Kunden oder Mietern kostengünstig geltend zu machen, auch wenn hierfür kein Versicherungsschutz besteht. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.confoma.de.
 


In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung im Ausland?

In Europa sowie in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres genießen Sie in der Regel denselben Versicherungsschutz wie in Deutschland. Außerhalb dieses Geltungsbereichs besteht Versicherungsschutz, sofern der Versicherungsfall während eines Aufenthalts von maximal 12 Monaten im Ausland eintritt. Eine Erweiterung dieses Zeitraums auf 24 Monate ist im Top-Tarif möglich. In vielen Fällen ist es nicht notwendig, einen Rechtsbeistand im Ausland hinzuzuziehen, da Sie Ihre Ansprüche auch in Deutschland geltend machen können. Sie haben zum Beispiel einen Verkehrsunfall in Frankreich. Die Regulierung kann dann über eine Korrespondenzversicherung in Deutschland erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für einige Risiken der Versicherungsschutz im Ausland entweder nicht besteht oder nur eingeschränkt gilt. Wir empfehlen daher, sich vor der Einschaltung eines Rechtsbeistandes im Ausland unbedingt mit der Schadenabteilung in Verbindung zu setzen.
 


Muss ich bei der Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung zahlen?

Sofern eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, ist diese für jeden Rechtsschutzfall zu leisten. In der Regel ist der Betrag direkt an die von Ihnen beauftragte Rechtsanwaltskanzlei zu zahlen. Die Höhe der Selbstbeteiligung entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein sowie den für Sie geltenden Rechtsschutzbedingungen.
 


Gibt es Angelegenheiten, die durch die Rechtsschutzversicherung nicht versichert sind?

Auch wir können nicht jedes Lebensrisiko absichern. Es gibt daher auch Rechtsstreitigkeiten, für welche wir keine Kosten übernehmen können. In unseren Tarifen XXL und TOP haben Sie jedoch die Möglichkeit, den Versicherungsumfang zu erweitern. Beispielsweise können Sie den Strafrechtsschutz erweitern oder im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit auch Hilfsgeschäfte absichern. 
 


Wann muss ich Änderungen zu meinem Versicherungsvertrag der Rechtsschutzversicherung melden?

Sollten sich bestimmte Risiken ändern, sind Sie verpflichtet, diese zu melden. Gegebenenfalls kann Ihr Vertrag entsprechend angepasst oder umgestellt werden.
Eine meldepflichtige Änderung kann beispielsweise in folgenden Fällen vorliegen:
•    Sie haben geheiratet oder Ihr Lebenspartner ist bei Ihnen eingezogen.
•    Auch eine Trennung oder Scheidung sind uns zu melden.
•    Sie haben eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen, Ihren Gewerbetrieb abmeldet oder die Anzahl Ihrer Mitarbeiter hat sich geändert. 
•    Sie haben ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug und Sie haben einen Rechtsschutz, welche nur bestimmte Fahrzeuge absichert.
•    Sie vermieten eine Wohnung und Ihre Mieteinnahmen haben sich erhöht.
•    Ihre Anschrift oder Bankverbindung hat sich geändert. Bitte teilen Sie uns dies so schnell wie möglich mit.

Für Fragen zu Änderungen Ihres Versicherungsvertrages können Sie sich jederzeit an Ihre Continentale Agentur vor Ort oder an den Kundendienst Sach-Betrieb wenden.


Weitere Angebote zu Ihrer Rechtsschutzversicherung

  • Telefonische Rechtsberatung

    Als Rechtsschutz-Kunde der Continentale können Sie über die ConJure Service-Card eine telefonische Rechtsberatung unter der Rufnummer 0231 919-3000 in Anspruch nehmen.

  • Anwaltsnetzwerk APRAXA
    Sofern Ihr rechtliches Problem nicht durch die Erstberatung abschließend zu klären ist, können Sie einen Anwalt Ihrer freien Wahl aufsuchen. Auf Ihren Wunsch hin empfehlen wir Ihnen gerne einen Rechtsanwalt aus dem Netzwerk der APRAXA e.G., die als unser Kooperationspartner mit einem Verbund von derzeit nahezu 750 Rechtsanwaltskanzleien im gesamten Bundesgebiet vertreten ist.
  • Online-Rechtsberatung Alege
    Eine kompetente Beratung für Ihre juristischen Fragestellungen bekommen Sie durch unabhängige Rechtsanwälte bei Ihrer Online-Rechtsberatung Alege. Diese erreichen Sie im Internet rund um die Uhr. Hier haben Sie auch exklusiven Zugriff auf einen für Sie kostenlosen Formularservice mit einer Downloadmöglichkeit für eine Vielzahl von Musterformularen und Vertragsvorlagen.
  • Forderungsmanagement ConFoma
    Das ConFoma Forderungsmanagement erreichen Sie unter der Telefonnummer: 02381 99540-18 oder unter confoma.de.

Ansprechpartner für Kunden

Service vor Ort
Die Continentale-Agenturen stehen für individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale.
Daher können Sie Schäden auch Ihrem persönlichen Betreuer melden. Den Namen, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse Ihres persönlichen Betreuers finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein.