Hilfe zur Auswahl der Versicherungsart
Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich in der Regel um einen Schaden an ihrem Gebäude oder fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen wie Einbauküchen, Markisen, Fenstern oder fest verlegten Fußböden.
In der Hausratversicherung sind meistens Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände betroffen, wie Möbel, Kleidung, Fahrräder nicht fest verlegte Teppiche oder auch Bargeld.
Sind beide Versicherungsarten betroffen? Dann melden Sie die Schäden bitte einzeln.