- Startseite
- Service
- Leben-Service
- Riester-Zulagen
Riester-Zulagen
Verschenken Sie keine Fördergelder
Unsere Kunden informieren wir jedes Frühjahr mit der Standmitteilung zu ihrer Riester-Rente. Ergänzend dazu finden sie hier nützliche Informationen und Unterlagen zur Beantragung der staatlichen Zulagen.
Verschenken Sie keine Fördergelder - deshalb jetzt informieren. Es lohnt sich!
Zulagen 2023 beantragen
Sie nutzen unseren Dauerzulage-Service?
Dann beantragen wir Ihre Zulagen für 2023 automatisch. Dazu haben wir Ihnen, mit der Standmitteilung, das Informationsblatt mit Ihren Daten zugeschickt. Bitte prüfen Sie, ob die Angaben darauf zutreffen. Haben sich Änderungen ergeben, tragen Sie diese bitte in der rechten Spalte auf dem Informationsblatt ein und senden Sie uns das Informationsblatt mit den Änderungen zurück.
Zulagen 2024
Ziel der Riester-Rente sollte es sein, dass Sie die volle Zulagen-Förderung erhalten. Dafür müssen Sie alle Merkmale zur Förderfähigkeit erfüllen und die erforderlichen Eigenbeiträge zahlen. Machen Sie den Förder-Check: Hat sich bei Ihnen etwas geändert?
Beim Familienstand, der Anzahl der Kinder, der Kindergeld-Berechtigung, beim Beruf – und vor allem beim Einkommen?
Bitte informieren Sie uns bei Änderungen sofort. Dann können wir diese auch berücksichtigen, wenn wir Ihre Zulagen für das Jahr 2024 beantragen. Gleich hier finden Sie eine Anpassungserklärung mit Erläuterungen für 2024.
Fragen zu Ihren Zulagen
Ansprechpartner rund um die Fragen zu Zulagen ist unser Servicecenter Leben Vertrag. Sie erreichen unser Riester-Team unter der Rufnummer
- 089 5153-212.
Weitere Information für Ihren Förder-Check
Checklisten: Förderung und Einkommen, Auswirkungen bei Einkommens-Änderungen, Berechnungs-Beispiele
Wer ist förderberechtigt? Wie ändert sich die Förderung, wenn sich das Einkommen ändert? Wie berechnen Sie den Mindest-Eigenbetrag, den Sie für die volle Zulage zahlen müssen? Antworten und Hilfen geben die folgenden Informationen.
Merkblatt für Studenten
Merkblätter für Eltern, Adoptiv-Eltern, Pflege-Eltern, Allein-Erziehende, Kindergeld-Berechtigte, Eltern-in-spe …
Tipp: Bitte teilen Sie uns immer auch die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes mit!