Leistungen der Pflegepflichtversicherung
Stand 01.01.2025
Die Private Pflegepflichtversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten und ist damit ein wichtiger Baustein der finanziellen Absicherung. Die nachstehenden Leistungsbeschreibungen sind grundsätzlich Kurzfassungen. Maßgebend sind grundsätzlich die jeweils vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (insbesondere Muster- und Rahmenbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).
Verhinderungspflege
Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung Ihrer ehrenamtlichen Pflegeperson haben Sie Anspruch auf die Verhinderungspflege. Wir erstatten in den Pflegegraden 2-5 die Kosten einer Ersatzpflege. Die Leistungen betragen bis zu 1.685,00 Euro für längstens sechs Wochen pro Jahr. Diese können mit den Mitteln der Kurzzeitpflege um bis zu 843,00 Euro erhöht werden.
Sonderregelung für Pflegebedürftige unter 25 Jahren in den Pflegegraden 4 und 5
Vom 01.01.2024 bis zum 30.06.2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.386,00 Euro pro Kalenderjahr, bzw. für längstens 8 Wochen. Die Voraussetzung der sechsmonatigen Vorpflegezeit entfällt.
Ab Januar 2025 erhöht sich der gemeinsame Jahresbetrag auf 3.539,00 EUR.
Die notwendigen Anträge stehen unter 'Mehr Infos' zur Verfügung.

