Leistungen der Pflegepflichtversicherung
Stand 01.01.2025
Die Private Pflegepflichtversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten und ist damit ein wichtiger Baustein der finanziellen Absicherung. Die nachstehenden Leistungsbeschreibungen sind grundsätzlich Kurzfassungen. Maßgebend sind grundsätzlich die jeweils vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (insbesondere Muster- und Rahmenbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).
Pflegegeld
Sie erhalten Sie pro Monat ein Pflegegeld, wenn die Pflege durch eine private Pflegeperson erbracht wird:
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro
Leistungen ab dem 01.01.2025
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Je nach Pflegegrad muss ein Beratungseinsatz vierteljährlich/halbjährlich durchgeführt werden. Dieser erfolgt durch einen Pflegedienst oder eine Beratungsstelle (z. B. compass private pflegeberatung). Die Beratung sichert die Qualität der häuslichen Pflege. Sie erhalten Hilfestellungen und praktische pflegefachliche Unterstützung.