Leistungen der Pflegepflichtversicherung
Stand 01.01.2025
Die Private Pflegepflichtversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten und ist damit ein wichtiger Baustein der finanziellen Absicherung. Die nachstehenden Leistungsbeschreibungen sind grundsätzlich Kurzfassungen. Maßgebend sind grundsätzlich die jeweils vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (insbesondere Muster- und Rahmenbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).
Entlastungsbetrag
In den Pflegegraden 1-5 erhalten Sie bei häuslicher Pflege zur Entlastung Ihrer Angehörigen einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 Euro pro Monat.
Ab dem 01.01.2025 erhöhen sich die Leistungen auf bis zu 131,00 Euro pro Monat.
Für folgende Leistungsbereiche kann der Betrag verwendet werden:
Pflegegrad 1:
- teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- häusliche Pflegehilfe
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)
Pflegegrad 2-5:
- teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- häusliche Pflegehilfe, ausgenommen sind Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (z. B. Waschen, An-/Auskleiden, Ernährung, Trinken, Toilettenbenutzung; § 14 Abs. 2 Nr. 4 SGB XI)
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)