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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Continentale ParkConcept Classic

Die Konditionen

Das Continentale ParkConcept Classic steht allen Kunden im Continentale Versicherungsverbund offen. Also auch dann, wenn bei uns eine Kfz-, Kranken-, Unfall- oder andere Versicherungen bestehen.

Das ParkConcept Classic ermöglicht es, Geld bei einem vertrauten und bewährten Partner zu parken. So können Entscheidungen  wie der Beginn der Rente in aller Ruhe reifen.

Der aktuelle Parkzins der Continentale

An dieser Stelle informieren wir Sie zum aktuellen Parkzins und sobald er sich ändert  auch zu dem jeweils ab dem nächsten Quartal geltenden Parkzins für das Continentale ParkConcept Classic. Der aktuelle Parkzins ist bis 31.03.2025 garantiert. 

Parkzins für Kunden mit Tarif PA1

2,50 % p.a.
gilt seit 1. Januar 2024

Parkzins für Kunden mit den Tarifen PCC

2,50 % p.a. ¹
gilt seit 1. Januar 2024 für bestehende Verträge
gilt für Neuabschlüsse ab 1. Januar 2025 ²
Ergänzende Hinweise:
 ¹

Für Kunden mit einem Vertrag nach Tarifwerk 202201 (Allgemeine Vertragsinformationen mit Stand 1.2022 ergibt sich die Verzinsung aus der Festlegung des Zinsüberschuss-Satzes (aktuell 0,10 % p.a.) und des Sockelzinssatzes (aktuell 2,65 % p.a.). Davon sind 0,25% abzuziehen, die sich als Differenz aus dem garantierten Rechnungszins von (+) 0,25% und Kosten von (-) 0,50% ergeben.

²

Mögliche abweichende Werte in Ihrem Versorgungsvorschlag beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der Vorschlagserstellung garantierten Parkzins. Bitte beachten Sie, dass bei Neuabschluss der zum Vertragsbeginn gültige Parkzins maßgeblich ist.