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Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Auf dieser Seite:

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Continentale Versicherungsverbund

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das LkSG sieht unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten sowie im eigenen Geschäftsbereich vor. 
Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vom 25. November 2022
Größe: 44 kb
Verfahrensordnung zu Beschwerdeverfahren gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Continentale Versicherungsverbund
Größe: 38 kb

Berichte zum LkSG

Im Folgenden stellen wir Ihnen unseren LkSG-Bericht des Jahres 2023 zum Download zur Verfügung.
Stand: 24.04.2024
Größe: 109 kb

Beschwerde nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

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