Versicherung in der Freizeit Continentale: Herlitz
Von wegen „Rentner-Fahrrad“
Tipps rund um Pedelec, S-Pedelec und E-Bikes
Bergauf, bergab im gleichen Tempo und bei Gegenwind nicht langsamer werden, das ist wohl der Traum aller Radfahrer. Fahrräder mit elektrischer Unterstützung, sogenannte Pedelecs (Kunstwort für Pedal Electric Cycle) und E-Bikes, machen es möglich. Kein Wunder also, dass sie immer beliebter werden und längst ihr „Rentnerfahrrad-Image“ abgelegt haben. Auch bei Eltern, die ihre Kleinen im Kinderanhänger zur Radtour mitnehmen wollen und bei sportlichen Fahrern finden sie reißenden Absatz. 2012 wurden laut Zweirad-Industrie-Verband schon rund 400.000 verkauft, Tendenz steigend. Nur, wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes? Und wie werden die motorisierten Fahrräder versichert? Wir fragten Andreas Herlitz, örtlicher Experte des Continentale Versicherungsverbundes.
Herr Herlitz, müssen Elektofahrräder versichert werden?
Andreas Herlitz: Für die langsameren Pedelecs, bei denen man selbst in die Pedale treten muss und auch trotz Zusatzmotor maximal 25 Stundenkilometer schnell wird, gibt es keine Pflichtversicherung. Sie gelten rein rechtlich noch als Fahrrad. Bei den schnelleren S-Pedelecs (ebenfalls mit Tretunterstützung, der Motor wird aber bei 45 Stundenkilometer abgeschaltet) und den E-Bikes, die auch ohne Körperkraft fahren, hat man keine Wahl: Sie gelten wie ein Mofa als Kfz und brauchen ein Mopedschild. Damit besteht für sie mindestens Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht. Bei der Continentale kann jede Art von Pedelec und E-Bike versichert werden.
Was kostet solch eine Versicherung?
Herlitz: Der Preis für eine normale Haftpflichtversicherung liegt bei der Continentale zurzeit bei 69,90 Euro im Jahr. Wer darüber hinaus Diebstahlschutz wünscht, kann eine Teilkaskoversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Und Kunden, die ein langsameres Pedelec haben?
Herlitz: Wie beim normalen Fahrrad kann es über die private Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden, Unfälle und deren finanzielle Folgen werden über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wichtig ist, vorhandene Verträge genau zu prüfen. Wer sich ein Pedelec kauft und einen beispielsweise sehr alten Vertrag hat, muss gegebenenfalls nachrüsten. Denn nicht selten sind in den Haftpflicht-Bedingungen Elektrofahrräder noch nicht aufgeführt, Unfälle mit diesen also nicht eingeschlossen. Und das kann im schlimmsten Falle teuer werden. Bei der Continentale sind Schäden in der Privathaftpflichtversicherung automatisch mitversichert.
Elektrofahrräder sind teuer und somit ein beliebtes Objekt für Diebe. Wie kann man sich finanziell absichern?
Herlitz: Indem man sie gegen Diebstahl versichert. Wie bei normalen Fahrrädern kann man das am besten und einfachsten über die Fahrrad-Zusatzversicherung, die im Rahmen der Hausratversicherung angeboten wird. Bei der Continentale können so Pedelecs bis zu einer Summe von 5.000 Euro je Fahrrad mitversichert werden.
11.01.2016
Drohnen – Gefahren und Kosten vermeiden
Geburtstag, Hochzeit oder Festtage – Drohnen sind ein beliebtes Geschenk und liegen momentan im Trend. Ob sie nun privat oder gewerblich genutzt werden: Die Quadrocopter genannten Flugobjekte bringen vielerlei Vorteile mit sich, aber auch Gefahren.
Mehr als 400.000 Drohnen sind im deutschen Luftraum unterwegs. Das Risiko von Zusammenstößen und Unfällen steigt. „Deswegen sind Besitzer von Drohnen seit Jahren zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet“, sagt Andreas Herlitz, örtlicher Experte des Continentale Versicherungsverbundes.
Individuelle Versicherung
Wer ein Flugobjekt bis 0,25 Kilogramm besitzt, hat den Schutz bereits über seine private Haftpflicht abgedeckt. Darüber hinaus bieten Versicherungen gesonderte Beiträge an, die davon abhängig sind, bis zu welcher Summe Schutz gewünscht ist.
Auch das Fluggewicht spielt eine Rolle. „In der Regel gilt: Die Versicherung für eine bis zu 2,5 Kilogramm leichte Drohne ist günstiger als für eine größere“, sagt Andreas Herlitz. „Je schwerer das Gerät, umso größer kann der Schaden sein, den es bei einem Absturz anrichtet.“
Pflichten des Piloten
Die Pflichten der Piloten sind in der Drohnen-Verordnung geregelt. Wenn der Quadrocopter schwerer als 0,25 Kilogramm ist, muss er gekennzeichnet werden. Dazu reicht eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers aus. Ab einem Gewicht der Drohne von 2 Kilogramm muss der Pilot besondere Kenntnisse nachweisen. Die entsprechende Prüfung kann in einer Stelle, die vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt ist, abgelegt werden. „Wer ein Flugobjekt von mehr als 5 Kilogramm in den Himmel schickt, braucht eine Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde“, sagt Andreas Herlitz.
Schutz von Sicherheit und Privatsphäre
Grundsätzlich dürfen Piloten ihre Drohnen nur in Sichtweite fliegen lassen – maximal bis zu einer Höhe von 100 Metern. Wer höher fliegen will, braucht eine Ausnahmeerlaubnis von einer Landesluftfahrtbehörde.
Tabu sind sensible Bereiche wie zum Beispiel Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Naturschutzgebiete oder Flugplätze. Auch Industrieanlagen und Menschenansammlungen sind Sperrzonen für Drohnen. Ein gesetzliches Flugverbot liegt in Wohngebieten vor, wenn die Drohne über 0,25 Kilogramm wiegt. „Wenn sie Fotos und Töne aufnehmen oder übermitteln kann, ist ihr Gewicht aber egal – dann muss sie im Wohngebiet auf jeden Fall auf dem Boden bleiben“, sagt Andreas Herlitz.
„Wer diese Regeln beachtet, kann schon viele Gefahren vermeiden“, sagt der Continentale-Experte. Einen individuellen Schutz für Drohnen bis 5 Kilogramm bietet die Continentale. Mehr Informationen zur passenden Versicherung für Drohnen erhalten Interessierte bei der Continentale Bezirksdirektion Herlitz GmbH & Co. KG, Ernst-Moritz-Arndt-Str. 23, 95488 Eckersdorf
15.06.2018