Bezirksdirektion Herlitz

Informationen zur bAV und BU  Continentale: Herlitz

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Arbeitgeber aufgepasst: Zuschuss zur betrieblichen Rente wird verbindlich

Viele Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter bereits beim Sparen fürs Alter. Das lohnt sich in der Regel für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber. Seit 2018 ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) noch interessanter. Denn der Staat hat die Rahmenbedingungen durch ein neues Gesetz verbessert. Die Arbeitnehmer profitieren von höheren Steuervorteilen und die bisher freiwilligen Zuschüsse des Arbeitgebers werden schrittweise verbindlich. Andreas Herlitz, Experte der Continentale vor Ort, erläutert, was Arbeitgeber jetzt wissen sollten.

 

Worauf müssen Arbeitgeber beim Thema bAV nun achten?


Andreas Herlitz: Bisher waren Zuschüsse zur Betriebsrente freiwillig. Diese werden durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz je nach bAV-Modell schrittweise Pflicht. Für neue Verträge ab dem 1. Januar 2019 gilt: Spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsabgaben, da sein Mitarbeiter Teile seines Entgelts in eine Betriebsrente umwandelt, so muss er einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Sparbeitrags leisten. Für bestehende und bis Ende 2018 vereinbarte Entgeltumwandlungen wird diese Regelung ab 2022 wirksam. Sprich: Wer plant, diese Form der bAV seinen Mitarbeitern 2018 zu ermöglichen, sollte die neue Regelung im Hinterkopf behalten. Im Rahmen des neuen Sozialpartnermodells ist der Zuschuss von 15 Prozent bereits ab 2018 ein Muss.

 

Welche Vorteile hat es für den Arbeitgeber, sich an dem Aufbau der betrieblichen Rente zu beteiligen?


Andreas Herlitz: Der Fachkräftemangel besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen steigt zunehmend. Durch Zuschüsse zur Betriebsrente kann der Arbeitgeber bei den Mitarbeitern und Bewerbern punkten. Zum einen wird dadurch die Zufriedenheit des Mitarbeiters gestärkt, zum anderen entsteht eine größere Bindung zum Unternehmen. Fachleute können so leichter gewonnen und gehalten werden.

Was hat sich noch durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz geändert?


Andreas Herlitz: Bislang konnten Arbeitnehmer Beträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in eine betriebliche Rente investieren, ohne dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfielen. Seit dem 1. Januar können bis zu 8 Prozent steuerfrei eingezahlt werden. Theoretisch entspricht das 2018 monatlich bis zu 520 Euro. Allerdings sind weiterhin nur 4 Prozent sozialabgabenfrei. Für Mitarbeiter könnte es sich lohnen, die Beiträge für die betriebliche Rente anzuheben. Arbeitgeber sollten auf die Arbeitnehmer zugehen und ihnen anbieten, dies für sie zu prüfen. Das zeichnet einen sozial verantwortungsvollen Arbeitgeber aus.


Mehr Informationen rund um das Thema bAV und die passende Vorsorge erhalten Interessierte bei der Continentale Bezirksdirektion Herlitz GmbH & Co. KG, Tel. 09 21 / 6 40 62.

27.04.2018

Berufsunfähigkeit – das unterschätzte Risiko

Eltern legen Grundstein für die Vorsorge ihrer Kinder

Für künftige Tierärzte, Piloten und Rock-Stars: Eltern können für ihre Kinder schon früh einen Grundstein für die Absicherung vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit (BU) legen. Denn diese Vorsorge ist existenziell wichtig, da die staatliche Erwerbsminderungsrente bei weitem nicht mehr ausreicht. „Und was die wenigsten wissen: Berufsanfänger erhalten sie in der Regel in den ersten fünf Jahren nicht“, erläutert Andreas Herlitz, Geschäftsführer der Continentale Bezirksdirektion in Eckersdorf. „Deshalb gilt bei der BU-Vorsorge, je jünger der Kunde bei Abschluss ist, desto günstiger ist die Versicherung. Außerdem sind Kinder meist gesund genug, um sie problemlos zu versichern.“

Erstklassige Leistungen, kleiner Beitrag

Als einer von wenigen Anbietern schützt die Continentale bereits Schüler ab zehn Jahren umfassend und zukunftsorientiert vor den finanziellen Folgen einer BU. Sobald Kinder auf eine weiterführende Schule gehen, kann die PremiumBU Start Schüler abgeschlossen werden. Dabei ist eine maximale monatliche BU-Rente von 1.000 Euro möglich. Die gibt es, falls der Schüler mindestens sechs Monate nicht mehr am Unterricht ohne spezielle Förderung teilnehmen kann. Der junge Kunde hat von Anfang an den vollen Versicherungsschutz. Er zahlt jedoch in den ersten drei Jahren nur die Hälfte des Beitrags. In den folgenden fünf Jahren steigt die Prämie in kleinen Schritten an. Erst ab dem achten Versicherungsjahr zahlt der Kunde die volle Prämie.

Schutz bleibt garantiert – egal, was passiert

„Fällt nach der Schule der Startschuss für Ausbildung, Studium oder den ersten Job“, sagt Andreas Herlitz, „sollte sich der Versicherte innerhalb von sechs Monaten bei uns melden.“ Auf Basis des angestrebten Berufs oder der Studienrichtung ermittelt die Continentale dann den neuen Beitrag – ohne erneute Gesundheitsprüfung mit dem ursprünglichen Eintrittsalter und für jeden denkbaren Beruf. Andreas Herlitz: „Besonders wichtig ist, der BU-Schutz geht nie unbeabsichtigt verloren – spätestens ein halbes Jahr vor dem 22. Geburtstag fragen wir nach, welchen beruflichen Weg der Kunde eingeschlagen hat.“

Entwicklungspotenzial für die Zukunft

Bei Abschluss der Continentale PremiumBU Start Schüler profitieren die Versicherten von ausgezeichneten Leistungen und das zu günstigen sowie stabilen Beiträgen. „Das Leben hält aber – gerade in jungen Jahren – viele Überraschungen und Unwägbarkeiten bereit“, erläutert Andreas Herlitz. „Mit unseren Upgrade-Paketen kann sich der Versicherte für die Zukunft viele Möglichkeiten offenhalten.“ Mit dem Karriere-Paket, das nur wenig mehr kostet, bekommt der spätere Berufsstarter unter anderem einen Qualifikationsbonus. Andreas Herlitz: „Das bedeutet, dass wir bei Abschluss einer Ausbildung, Meisterprüfung oder eines Studiums auf Wunsch überprüfen, ob wir einen günstigeren Beitrag anbieten können – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.“

Lebenslanger Pflegeschutz, auch bei Demenz

Auch für den Fall der Pflegebedürftigkeit kann der Kunde optimal vorsorgen. Einfach mit dem Pflege-Paket zusätzlich eine lebenslange Pflegerente sichern – auch bei Demenz. Diese zahlt die Continentale, wenn der Kunde während der Vertragslaufzeit pflegebedürftig wird. Zudem hat er die Möglichkeit, später ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Pflegerentenversicherung abzuschließen, die ihn dann ab Beginn des Ruhestands schützt. „Und dies sind nur einige sinnvolle Leistungserweiterungen“, weiß Andreas Herlitz.

100 Prozent verlässlicher Partner

Auf die Continentale ist stets zu 100 Prozent Verlass. Dabei ist ein gutes Produkt allein nicht ausreichend, auch der Service muss erstklassig sein. Im Fall einer späteren Berufsunfähigkeit sind die Versicherten mit dem einzigartigen Serviceversprechen der Continentale auf der sicheren Seite. Kann der Beruf nicht mehr ausgeübt werden, helfen Experten zum Beispiel beim Ausfüllen des Leistungsantrags. Dies geschieht telefonisch oder direkt beim Kunden zu Hause. Ebenfalls wird innerhalb von 48 Stunden nach Meldung der BU Kontakt mit dem Versicherten aufgenommen. Die eingehenden Unterlagen bearbeiten die Experten innerhalb von vier Wochen. Zusätzlich hat der Kunde bei der Continentale immer einen festen persönlichen Ansprechpartner. An diesen kann er sich wenden, wenn Fragen bestehen oder Hilfe benötigt wird. Sollten die schriftlich garantierten Servicegrundsätze einmal wider Erwarten nicht eingehalten werden, gibt es 50 Euro zurück.

02.05.2016