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Auslandsreisekrankenversicherung der Continentale
Sicher geschützt in allen Ecken der Welt
Urlaub! Das ist für viele das Highlight im Jahr. Doch was passiert, wenn Sie oder Ihre Liebsten im Urlaub krank werden oder einen Unfall haben? Eine Behandlung im Ausland kann teuer werden. Damit dies aber nicht eine Frage des Geldes wird, ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt erforderlich.
Immer gut abgesichert – zu Hause und unterwegs
Unsere Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen im Urlaub und hohen Kosten. Auf uns können Sie sich im Notfall verlassen.
- Wir übernehmen Ihre Kosten für Arzt- und Krankenhausbesuche sowie Operationen.
- Wir holen Sie bereits nach Hause, wenn es medizinisch sinnvoll ist. Denn Zuhause erholt man sich am besten.
- Wir sind 24 Stunden am Tag für Sie da, egal in welcher Zeitzone Sie sich befinden.
- Wir kümmern uns um Ihre ärztliche Versorgung. So sind Sie im Notfall bestens organisiert.
Da es für uns wichtig ist, dass Sie auf Ihren Urlaubsreisen und auch zu Hause in Deutschland gut abgesichert kombinieren wir unsere ambulanten Zusatzversicherungen immer mit einem Auslandsreisekrankenschutz.
Die Leistungen im Überblick
ERK-56
ERK-V
Was kostet die Auslandsreisekrankenversicherung ERK-56?
Alter
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Einzelversicherung (Jahresbeitrag)
|
Familienversicherung (Jahresbeitrag)
|
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bis 64
|
12,00 Euro
|
26,00 Euro
|
ab 65
|
50,00 Euro
|
|
Was kostet die Auslandsreisekrankenversicherung ERK-V?
Sie zahlen bis 64 Jahre für eine Verlängerung bis zu 90 bzw. 180 Tage je Reisetag 1,45 Euro und für eine Verlängerung bis zu 365 Tage je Reisetag 1,80 Euro. Senioren, ab dem 65. Lebensjahr, zahlen 10,50 Euro je Reisetag, wenn sie ihren Urlaub bis zu 90 Tage verlängern möchten.
Voraussetzung für den Abschluss ist, dass für die ersten 42 bzw. 56 Tage eines Auslandsaufenthaltes bereits Versicherungsschutz im Continentale Versicherungsverbund (innerhalb der Kostentarife der Continentale oder des Reisetarifs der EUROPA Versicherung AG) besteht.
Wissenswertes zur Auslandsreisekrankenversicherung
Die meisten Ärzte im Ausland rechnen gegen Barzahlung zu einem erhöhten Privattarif ab. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen aber nur die Kosten erstatten, die bei einer Behandlung in Deutschland entstanden wären. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der gesetzliche Versicherungsschutz ist außerdem auf die Länder der EU begrenzt. In allen anderen Ländern müssen Sie für die gesamten Behandlungskosten selbst aufkommen.