Arbeitskraftabsicherung mit der Continentale
Vorsorge für Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit
Eine private Vorsorge schützt Sie bei Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit. Denn seine Arbeitskraft zu verlieren, kostet das Einkommen – sich wirkungsvoll zu schützen, im Verhältnis nur wenige Euro. In den letzten Jahren verursachten vor allem psychische Erkrankungen das berufliche Aus. Was dann folgt, sind oft schwere finanzielle Verluste und sogar soziale Einbußen. Schließlich ist der gesetzliche Schutz auf dem Niveau der Grundsicherung und völlig unzureichend.
Gründe für fehlende private Vorsorge
Der Fakten-Check
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Arbeitskraftabsicherung für spezielle Berufsgruppen:
Das BeamtenvorsorgeConcept schützt Sie als Beamter
Das EinkommensvorsorgeConcept schützt Sie anders
Das Dienstunfähigkeits-Paket schützt Bundeswehrsoldaten
Antworten auf wichtige Fragen:
Wie wird die Rente bei Berufsunfähigkeit versteuert?
Renten aus privaten Berufsunfähigkeits-Versicherungen werden nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert.
Die Höhe des Ertragsanteils ist abhängig von der Laufzeit der Rente ab Beginn des Rentenbezugs bis zum vereinbarten Ende der Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versicherung.
Renten-Laufzeit in Jahren ab Beginn des Rentenbezugs | Ertragsanteil in % der gezahlten Rente |
5 | 5% |
10 | 12% |
15 | 16% |
20 | 21% |
25 | 26% |
30 | 30% |
Hinweis: Konkrete Werte zur Höhe des Ertragsanteils können Sie der Tabelle zu § 55 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) entnehmen. Leistungen aus dem Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung unterliegen nicht der Besteuerung