Arbeitskraftabsicherung mit der Continentale
Vorsorge für Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit
Eine private Vorsorge schützt Sie bei Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit. Denn seine Arbeitskraft zu verlieren, kostet das Einkommen – sich wirkungsvoll zu schützen, im Verhältnis nur wenige Euro. In den letzten Jahren verursachten vor allem psychische Erkrankungen das berufliche Aus. Was dann folgt, sind oft schwere finanzielle Verluste und sogar soziale Einbußen. Schließlich ist der gesetzliche Schutz auf dem Niveau der Grundsicherung und völlig unzureichend.
Gründe für fehlende private Vorsorge
Der Fakten-Check
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Arbeitskraftabsicherung für spezielle Berufsgruppen:
Das BeamtenvorsorgeConcept schützt Sie als Beamter
Das EinkommensvorsorgeConcept schützt Sie anders
Das Dienstunfähigkeits-Paket schützt Bundeswehrsoldaten
Antworten auf wichtige Fragen:
Was bedeutet abstrakte Verweisung?
Der Versicherer kann eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit ablehnen und die versicherte Person verweisen. Er verweist darauf, dass sie einen anderen Beruf ausüben kann. „Abstrakt“ bedeutet, dass der andere Beruf auf den verwiesen wird, der Ausbildung, Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung der versicherten Person entsprechen muss. Es bleibt jedoch unberücksichtigt wie die Arbeitsmarktlage ist und ob die versicherte Person die Tätigkeit bereits ausgeübt hat. Wir verzichten bei unserer Berufsunfähigkeits-Versicherung auf die abstrakte Verweisung.