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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Arbeitskraftabsicherung mit der Continentale

Auf dieser Seite:

Vorsorge für Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit

Eine private Vorsorge schützt Sie bei Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit. Denn seine Arbeitskraft zu verlieren, kostet das Einkommen – sich wirkungsvoll zu schützen, im Verhältnis nur wenige Euro. In den letzten Jahren verursachten vor allem psychische Erkrankungen das berufliche Aus. Was dann folgt, sind oft schwere finanzielle Verluste und sogar soziale Einbußen. Schließlich ist der gesetzliche Schutz auf dem Niveau der Grundsicherung und völlig unzureichend.

Gründe für fehlende private Vorsorge

Der Fakten-Check

Sichern Sie jetzt den Wert Ihrer Arbeitskraft

– mit dem Schutz, der zu Ihnen passt
Einen zuverlässigen finanziellen Schutz braucht jeder. Arbeiter und Angestellte genauso, wie Beamte oder Selbstständige – in allen Berufen und Branchen. Je konkreter die Vorsorge zu Ihrem persönlichen und beruflichen Profil passt, umso gezielter können Sie sich schützen.

Schützt Sie berufsbezogen

Berufsunfähigkeitsversicherung
Hier sind Sie in dem Beruf abgesichert, den Sie ausüben oder als Studienziel gewählt haben.
Die vereinbarte Rente erhalten Sie in voller Höhe, auch wenn Sie nur zu 50 Prozent krankheitsbedingt berufsunfähig sind.
Wir prüfen dabei nicht, ob Sie eine andere Tätigkeit ausüben könnten. 
Schüler, Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger bis Alter 35 starten auf Wunsch zum extra günstigen Beitrag.

Schützt Sie arbeitskraftbezogen

Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Hier ist kein bestimmtes Berufsbild abgesichert, sondern Ihre allgemeine Erwerbsfähigkeit.
Sie erhalten die vereinbarte Rente, wenn Sie krankheitsbedingt für mindestens sechs Monate nicht mehr als 3 Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Dieser preiswerte Existenzschutz eignet sich besonders, wenn Sie selbstständig oder beruflich flexibel sind. Wussten Sie, dass gesetzliche Leistungen nicht angerechnet werden?

Arbeitskraftabsicherung für spezielle Berufsgruppen:

Antworten auf wichtige Fragen:

Was bedeutet abstrakte Verweisung?

Der Versicherer kann eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit ablehnen und die versicherte Person verweisen. Er verweist darauf, dass sie einen anderen Beruf ausüben kann. „Abstrakt“ bedeutet, dass der andere Beruf auf den verwiesen wird, der Ausbildung, Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung der versicherten Person entsprechen muss. Es bleibt jedoch unberücksichtigt wie die Arbeitsmarktlage ist und ob die versicherte Person die Tätigkeit bereits ausgeübt hat. Wir verzichten bei unserer Berufsunfähigkeits-Versicherung auf die abstrakte Verweisung.

Ansprechpartner für weitere Informationen

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Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Arbeitskraft am besten absichern können?
Fordern Sie jetzt Ihr persönliches Angebot in einer Continentale-Agentur in Ihrer Nähe an. Die Agenturen der Continentale beraten Sie gerne mit einem persönlichen Versorgungsvorschlag und einer individuellen Vorteilsberechnung.